Die Stadt Gießen darf zur Vorbereitung der Landesgartenschau 2014 in der Wieseckaue Bäume fällen. Mit diesen Arbeiten darf sie frühestens am Freitag beginnen. Zugleich ist ihr untersagt, bis zu einem Bürgerentscheid Kredite für die Ausrichtung des Großereignisses aufnehmen. Dies hat die 8. Kammer des Verwaltungsgerichts Gießen entschieden. Den Richtern lag ein Eilantrag der Stadtverordneten Elke Koch-Michel (Linkes Bündnis/Bürgerliste Gießen) sowie der Vertrauenspersonen des Bürgerbegehrens zur Verhinderung der Landesgartenschau vor.