Verkaufsoffene Sonntage sind nie ganz unumstritten. Denn nicht umsonst genießt die Sonn- und Feiertagsruhe einen hohen verfassungsrechtlichen Rang, den es zu schützen gilt. In Darmstadt haben nun die Gegner einen Erfolg erzielt. Das dortige Verwaltungsgericht erklärte die mit einem Ostermarkt verbundene Ladenöffnung am Palmsonntag nachträglich für rechtswidrig. „Für Gießen erwarte ich daraus allerdings keine Konsequenzen“, macht Herbert Martin, stellvertretender Geschäftsführer der Gießen Marketing GmbH, im Gespräch mit dem Anzeiger deutlich. Das zusätzliche Einkaufsangebot an den vier betreffenden Sonntagen im Jahr ist seiner Ansicht nach nämlich nicht der ausschlaggebende Grund, der Universitätsstadt einen Besuch abzustatten.