Agentur für Arbeit zahlte
02.10.2010 - GIESSEN/MARBURG
(ts). Unter der Überschrift „Ex-Häftling darf nicht Busfahrer sein“ berichteten wir in unserer Donnerstagsausgabe über eine Entscheidung des Gießener Verwaltungsgerichts, das einem aus der Haft entlassenen Mörder den Busführerschein verweigerte. Wie jetzt bekannt wurde, handelt es sich bei dem im Kreis Marburg-Biedenkopf lebenden Mann um einen der beiden Mörder von Walter Sedlmayr.
Es gibt Verbrechen, die brennen sich tief ins kollektive Gedächtnis ein - etwa der blutige Mord an Walter Sedlmayr vor 20 Jahren: Der beliebte Schauspieler war in seiner Wohnung durch Messerstiche und Hammerschläge umgebracht worden. Drei Jahre später verurteilte das Münchner Landgericht zwei Halbbrüder in einem Indizienprozess zu lebenslanger Haft.
In dem Mammutverfahren hatte das Landgericht 120 Zeugen und zwölf Sachverständige angehört. Die Täter hatten falsche Spuren gelegt, jedoch trugen die Beamten wie in einem Puzzlespiel immer mehr belastendes Material zusammen.
Einer der beiden Mörder, der zuletzt in Schwalmstadt im Gefängnis gesessen hat, ist nach 16 Jahren vorzeitig aus der Haft entlassen worden. Zur Wiedereingliederung bezahlte ihm die Agentur für Arbeit den Busführerschein. Weil sich jedoch die Kreisverwaltung in Marburg weigerte, den Führerschein auszustellen, klagte der Ex-Häftling vor dem Gießener Verwaltungsgericht.
Wie bereits gemeldet, gab das Gericht dem Landkreis recht, da von einem Busfahrer eine hohe Zuverlässigkeit im Umgang mit Fahrgästen und deren Eigentum erwartet wird. Nach Ansicht der Richter erfüllte der wegen Raubmordes verurteilte Kläger diese Voraussetzungen nicht, zumal er nach seiner Entlassung auch schon bei einem Diebstahl erwischt wurde.