U3-Betreuung: 700 000 Euro für Kommunen und freie Träger
22.02.2012 - WETTERAUKREIS
(red). Wenn der Kreistag in seiner Sitzung am 14. März einem Vorschlag des Kreisausschusses folgt, dann werden von den 700 000 Euro, die der Kreis 2012 und 2013 den Kommunen und freien Trägern für die U3-Betreuung zur Verfügung stellt, in diesem Jahr 450 000 Euro und im kommenden Jahr 250 000 Euro ausgeschüttet. Das teilte Sozialdezernent Helmut Betschel-Pflügel (Grüne) am Dienstag mit.
Mit dem Doppelhaushalt 2012/2013 habe der Kreis die Fördermittel für die Betreuung der unter Dreijährigen verdoppelt. Neu sei die Fokussierung auf Tagesmütter und -väter, „weil wir hier noch erheblichen Nachholbedarf sehen“, erklärte Betschel-Pflügel. „Ich sehe hier letzten Endes auch die Möglichkeit, zum Stichtag 1. August 2013 den Rechtsanspruch auf einen U3-Platz sicherzustellen.“ Einen entsprechenden Beschluss hatte der Kreistag Anfang Dezember mehrheitlich gefällt.
Der Kreisausschuss habe auf seinen Vorschlag hin beschlossen, so Betschel-Pflügel, die kommunalen und freien Träger für die Jahre 2012 und 2013 weiter zu fördern, wenn auch mit geringeren Beträgen. „Der Betrag für 2012 liegt bei 384 Euro, 2013 werden 213 Euro für jeden belegten Betreuungsplatz bezahlt. So werden beispielsweise die Kommunen und freien Träger in Bad Vilbel und Bad Nauheim in diesem Jahr 66 000 beziehungsweise 45 000 Euro an Zuschussmitteln aus dem Kreisetat erhalten, in Friedberg kommt man zusammen auf 41 500 Euro, in Karben auf 31 500 Euro und in Nidda auf 29 000 Euro. Parallel dazu geben wir erhebliche Mittel für die U3-Betreuung in der Kindertagespflege aus, was die Kommunen bei der Schaffung weiterer Betreuungsplätze entlastet“, rechnete der Sozialdezernent vor.
Zudem habe der Kreisausschuss entschieden, dass die einheitliche Vergütung in der Kindertagespflege auf 4,20 Euro pro Stunde und betreutem Kind angehoben werden soll. Neu geregelt seien auch die Gebühren, die Eltern für betreute Kinder zu zahlen haben. „Wir haben uns dafür entschieden, einen einkommensabhängigen Kostenbeitrag zu erheben“, so Betschel-Pflügel.
Wer über ein Jahresbruttoeinkommen von weniger als 16 000 Euro verfüge, müsse keine Gebühren für die Betreuung seines Kindes zahlen. Bei einem Jahresbruttoeinkommen von bis zu 35 000 Euro und einer Betreuungszeit von wöchentlich bis zu 20 Stunden betrage die Gebühr 76 Euro pro Monat. Wer mehr als 55 000 Euro im Jahr verdiene, müsse bei einer Betreuungszeit von bis zu 20 Stunden 167 Euro pro Monat bezahlen. Der Höchstsatz liegt nach Angaben des Grünen-Politikers bei 446 Euro bei einer Betreuungszeit von mehr als 45 Wochenstunden.