„Bildung darf nicht an den Kosten für Schulweg scheitern“
03.09.2010 - WETTERAUKREIS
Grüne: Einkommensschwache Familien sollen Kosten für Schulweg erstattet bekommen - Kreistagsfraktion unterstützt ihre Landtagsfraktion
(pd). Die Grünen im Kreistag fordern, die Kosten für den Weg zur Schule als Leistung nach dem Sozialgesetzbuch II (Hartz IV) zu definieren, damit Bildung nicht an den Kosten für den Schulweg scheitert. „Die fehlende Kostenübernahme für die Schülerbeförderung im Anschluss an die Mittelstufe stellt insbesondere für Schüler aus einkommensschwachen Familien eine hohe Hürde beim Erreichen des bestmöglichen Bildungsabschlusses dar. Dieser Missstand muss dringend geändert werden. Wir unterstützen daher den Vorschlag unserer Landtagsfraktion und fordern die örtlichen Landtagsabgeordneten der anderen Fraktionen auf, diesem Antrag zuzustimmen“, so der bildungspolitische Sprecher der Grünen, Gerhard Salz.
Die Grünen sehen sich in ihrer Forderung durch jüngste Beschlüsse der Sozialgerichte in Marburg und Gießen bestärkt. Beim Gießener Fall ging es um einen 16-Jährigen aus der Wetterau, der in einer Hartz IV-Bedarfsgemeinschaft lebt und ein Gymnasium besucht, das 8,4 Kilometer von seinem Wohnort entfernt liegt. Wie es in einer Pressemitteilung des Gießener Gerichts heißt, wurden die Schülerbeförderungskosten nach der zehnten Klasse in diesem Fall als „unabweisbarer, laufender, nicht nur einmaliger besonderer Bedarf“ eingestuft. Gerade bei Jugendlichen und Heranwachsenden sei Bildung ein wesentlicher Faktor bei der Eingliederung in den Arbeitsmarkt und vermeide eine fortgesetzte Hilfebedürftigkeit. Es verstoße gegen die Würde des Menschen nach Artikel 1 des Grundgesetzes, wenn der Antragsteller gezwungen wäre, die Schulausbildung aus finanziellen Gründen abzubrechen. Die JobKOMM muss dem Antragsteller in Zukunft 48 Euro zusätzlich pro Monat für eine Monatskarte zahlen.
Dazu Salz: „Das ist eine gute Nachricht für alle einkommensschwachen Familien. Die Landesregierung sollte alle zuständigen Stellen in Hessen und die Eltern umgehend über diesen Beschluss informieren.“ Aus Sicht der Grünen dürfe eine für die Teilhabe an der Gesellschaft so wichtige Frage nicht allein durch Rechtsauslegung durch ein Gericht geklärt werden. „Hier braucht es auch eine klare Entscheidung der Politik. Wir fordern von der Landesregierung eine Bundesratsinitiative, mit der unmissverständlich klargestellt wird, dass die Kosten für den Schulweg zu den Leistungen nach dem SGB II gehören. Die auf Bundesebene ohnehin anstehende Neuregelung der Regelsätze für Kinder und Jugendliche sollte dazu genutzt werden“, erläuterte Salz.
Zudem wäre es aus der Sicht der Grünen absurd, wenn auf Bundesebene über die Leistungen einer Bildungs-Chipkarte debattiert werde, den Schülern aus einkommensschwachen Familien der Besuch der gymnasialen Oberstufe oder einer anderen Schule im Anschluss an die Mittelstufe aber aufgrund der hohen Fahrtkosten verwehrt würde. „Unser Vorschlag entspricht der aktuellen Rechtsauffassung der Gerichte, bringt den betroffenen Familien Klarheit, ist sofort umsetzbar und verursacht zumindest den Kommunen und dem Land keine zusätzlichen Kosten. Wir hoffen daher, dass auch die anderen Fraktionen im Landtag unserem Antrag zustimmen können“, so Salz.