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Rottweilerklub zieht wegen Rasseliste vor Gericht

17.01.2009 - KREIS GIESSEN

Geschäftsführer wirft dem hessischen Innenministerium gravierende Fehler bei der Zusammenstellung der Beißstatistik vor

(kr). Der Allgemeine Deutsche Rotweilerklub (ADRK) will eine gerichtliche Überprüfung der seit dem 1. Januar geänderten Hessischen Hundeverordnung herbeiführen. Bei der Auswertung des statistischen Materials, durch die Rottweiler in die Rasseliste gefährlicher Hunde aufgenommen worden waren (der Gießener Anzeiger berichtete), habe es gravierende Fehler gegeben, teilte ADRK-Geschäftsführer Dr. Manfred Herrmann mit. Der Hüttenberger Vorsitzende des Klubs, Manfred Paul, hatte gegenüber dem Gießener Anzeiger bereits am Dienstag angekündigt, man wolle beweisen, dass die Beißstatistik falsch sei.

Herrmann zitierte den Duisburger Fachanwalt für Verwaltungsrecht Dr. Christian Tünnesen-Harmes, der schon nach dem Bericht im Gießener Anzeiger vom August 2008 über die geplante Aufnahme von Rottweilern in die Rasseliste dargelegt habe, dass die vom Innenministerium verwendeten Statistikdaten auf "höchst fehlerhafter Grundlage" beruhten.

"Völlige Verzerrung"Der ADRK-Geschäftsführer wies jetzt darauf hin, bereits die statische Anknüpfung an die Welpenzahl des Verbandes für Deutsches Hundewesen sei ungeeignet, da dort nur ein geringer Teil der Rottweilerwelpen erfasst sei, aber nahezu alle Deutschen Schäferhunde. Dies führe zu einer völligen Verzerrung der Quote auffälliger Tiere. Unverständlich ist auch, warum das Ministerium auf die Welpenstatistik eines privaten Vereins zurückgreife, anstatt von der Zahl der behördlich gemeldeten Tiere auszugehen. Das Vorgehen des Ministeriums entspreche dem Versuch, Erkenntnisse über Jugendkriminalität zu gewinnen, indem man in einer Region die Zahl der Straftaten in Relation zur Zahl der Gymnasiasten setzt und in einer anderen zur Anzahl der Jugendlichen insgesamt.

Herrmann warf dem Ministerium populistisches Verhalten vor. Es gehe unter dem Deckmantel der Gefahrenabwehr nur gegen die Halter vergleichsweise seltener Hunderassen vor, während etwa Schäferhunde, die sämtliche Beißstatistiken bundesweit mit großem Abstand anführten, offenbar wegen des dahinterstehenden Wählerpotentials unbehelligt blieben. Der ADRK-Geschäftsführer bezeichnete eine Aufnahme von Schäferhunden in die Rasseliste aber als "nicht zielführend im Interesse der Sicherheit der Bürger vor gefährlichen Hunden". Die Gefahr gehe nicht von Rassen, sondern von verantwortungslosen Hundehaltern aus.

Manfred Herrmann argumentierte auch, trotz Hinweisen des ADRK habe das Innenministerium nicht erklären können, warum Vorfälle mit Golden Retrievern, Labradoren und Malinois, zwar in der Jahreseinzelstatistik 2004 des Landespolizeipräsidiums aufgetaucht, in der vom Innenministerium herangezogenen Statistik aber verschwunden seien. Wie Paul meinte auch Herrmann, es bestehe begründeter Anlass zu der Annahme, dass in die Rottweiler-Beißstatistik auch Vorfälle aufgenommen worden seien, in denen Hunde "bestimmungsgemäß, zum Beispiel im Bereich des Objektschutzes" gebissen hätten. Der Geschäftsführer hielt den Verantwortlichen im Ministerium den Satz "Ich glaube nur an eine Statistik, die ich selber gefälscht habe" vor.

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