42-Jähriger muss Geldstrafe zahlen - Ex-Frau geschlagen
KREIS GIESSEN (cam). Der Streit um einen alten Bilderrahmen brachte einen 42-Jährigen vor das Gießener Amtsgericht. Er wollte das gute Stück im vergangenen September bei seiner Ex-Frau in Langgöns abholen, fand es beschädigt vor - und geriet heftig mit der 46-Jährigen aneinander. Wegen Körperverletzung, Beleidigung und Bedrohung wurde er gestern zu einer Geldstrafe von 3000 Euro (120 Tagessätze zu 25 Euro) verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte eine siebenmonatige Bewährungsstrafe gefordert.
"Ich habe nichts angestellt", betonte der Angeklagte mehrfach. Er räumte zwar ein, dass es zwischen ihm und seiner Ex-Frau - wie so oft - zum Streit gekommen war. Für die blauen Flecken an Armen und Beinen der 46-Jährigen fühlte er sich aber nicht verantwortlich. Sie sei hingefallen, als sie gegen den Bilderrahmen treten wollte. Die Staatsanwaltschaft ging davon aus, dass der Kaufmann die Frau zu Boden warf, sie mehrfach als "Schlampe" titulierte, bespuckte und außerdem drohte, sie umzubringen. Diese Sicht der Dinge teilte der Angeklagte nicht. "Nein, um Gottes Willen. Das ist Blödsinn", betonte der 42-Jährige, der sich bereits 2001 wegen eines handfesten Streits mit der 46-Jährigen vor Gericht verantworten musste.
Die Frau berichtete, ihr Ex-Mann sei "komplett ausgerastet", habe sie gepackt, beleidigt und ihr ins Gesicht gespuckt. Das kenne sie noch "von früher". "Permanent" hätte es Vorfälle ähnlicher Art während ihrer Ehe gegeben - was der Angeklagte nicht auf sich sitzen ließ und rief: "Herr Richter, meine Frau ist es, die immer Stress macht." Das ehemalige Paar, das drei Kinder hat, zankte sich daraufhin mehrere Minuten lang, bis Strafrichter Wolfgang Hendricks eingriff. "Mit scheint es", sagte er mit ruhiger Stimme, ,,dass Sie Ihre Eheprobleme von früher noch immer nicht aufgearbeitet haben." Ein Freund der geschiedenen Eheleute und damit nach eigenen Angaben zwischen allen Stühlen sitzend, sagte im Zeugenstand, bei dem Vorfall waren die beiden "von einer Minuten auf der anderen von Null auf Hundert". Der 44-Jährige hatte den Streit beobachtet, weil er mit dem Angeklagten einen Schrank und eben den Bilderrahmen abholen wollte. Er habe zu schlichten versucht und dabei appelliert: "Hört doch uff, ist doch nur ein Scheiß-Bilderrahmen!"