Grüne: Keine Antwort aus Ministerium auf Aufforderung, Beißstatistik zu veröffentlichen
(kr). Vor der Landtagswahl hatte der Tierschutzverein TierfreundLich die Landtagsfraktionen angeschrieben und unter anderem um Antwort auf die Frage gebeten, wie sie zur "weiteren Verschlechterung für den Tierschutz" durch die neue hessische Hundeverordnung stehen. Vor einem Monat forderten die hessischen Grünen Innenminister Volker Bouffier dann auf, ihnen umgehend die unter Verschluss gehaltene Beißstatistik zukommen zu lassen. Nach Medienberichten über die "Geheimsache" sei klar geworden, dass zwei der in der Rassenliste aufgeführten Hunderassen zwei beziehungsweise vier "Beißvorfälle" verursacht hätten, der deutsche Schäferhund jedoch 281 "Beißvorfälle". Schäferhunde stehen nicht auf der Liste.
Auf ihre Anfrage haben die Grünen bis gestern keine offizielle Antwort bekommen. Die Fraktion will nun eine Expertenanhörung zur Hundeverordnung beantragen, wie die für Landwirtschaft, Tierschutz und Naturschutz zuständige Abgeordnete Andrea Werner dem Gießener Anzeiger gestern sagte. Wenn es im Innenausschuss des Landtags nicht zu einer Anhörung komme, wolle man sie notfalls selbst veranstalten. Die Grünen hatten den Innenminister auf den Vorwurf hingewiesen, dass die Rassenlisten willkürlich aufgestellt seien - vielleicht sogar unter dem lobbyistischen Druck von Hundevereinen, deren Tiere zahlreich sind, aber nicht von vornherein als gefährlich eingestuft werden.
Durch die seit der Einführung der ersten Hundeverordnung gestiegene Zahl von Beißvorfällen sei es klar, dass die Verordnungen ihren Sinn, Menschen vor gefährlichen Attacken zu schützen, verfehlen. Nach der Meinung der Grünen ist es "dringend notwendig, dass Experten unter wissenschaftlichen Gesichtspunkten die Wirksamkeit der Hundeverordnung untersuchen".
Ziel der Anhörung müsse es sein, herauszufinden, welche Maßnahmen wirkungsvoller sind als die hessische Verordnung, um Menschen und Tiere davor zu schützen, gebissen zu werden. Vor allem müsse geklärt werden, welche Wirkung ein Hundeführerschein auf einen tiergerechten Umgang haben kann, durch den ein besserer Schutz gewährleistet wäre.
Was den Grünen genauso unverständlich wie Tierschützern ist, wird auch von Hundefachleuten bemängelt. Einer der Experten, auf die die Grünen sich beziehen, ist Rainer Schröder. Der 52-Jährige ist Vorsitzender des in Niedernhausen ansässigen Berufsverbandes der Hundeerzieher und Verhaltensberater. Ehe er sich aus Hundeerzieher selbstständig machte, sammelte er anderweitig Erfahrung mit Hunden - als Diensthundeführer bei der Polizei. Seine Einstellung zur Rassenliste der hessischen Hundeverordnung bringt er auf diesen Nenner: "Die Vorverurteilung einer ganzen Rasse ist Quatsch". Nicht alle deutschen Hundeverordnungen enthalten Rassenlisten, weiß Rainer Schröder.
Es gebe auch "ein paar vernünftige" Verordnungen von Bundesländern, solche Listen zielten dagegen auf den Einzelfall ab, in dem etwas gegen gefährliche Hunde getan werden muss. Seit Jahren erhebt der Verband der Hundeerzieher und Verhaltensberater die Forderung, Prüfungen wie den Hundeführerschein des Verbandes zur Pflicht für die Halter gefährlicher Hunde zu machen. Das wird zurzeit zwar empfohlen, ist aber nicht verpflichtend.
In der Hunde-"Führerscheinprüfung" werden viele Fragen gestellt, zum Beispiel woher man einen Welpen holen sollte, wie man einen Hund an den problemlosen Umgang mit Menschen und mit anderen Tieren gewöhnt und was verschiedene Verhaltensweisen des Hundes wie Schwanzwedeln oder Knurren bedeuten. Viele Hundehalter und auch Hundezüchter haben nach Schröders Überzeugung nur ein beschränktes Wissen darüber, dass ein junger Hund möglichst schnell soziale Kontakte mit Artgenossen haben sollte.
Schädlich sei es, wenn junge Hunde länger im Zwinger gehalten werden. Den Wesenstests, wie sie die Hessische Hundeverordnung für gefährliche Hunde verlangt, steht Rainer Schröder skeptisch gegenüber. Es sei sehr schwierig, auf diese Weise Erkenntnisse über das Wesen eines Hundes zu gewinnen.