Verkaufsoffene Sonntage sind nie ganz unumstritten. Nicht umsonst genießt die Sonn- und Feiertagsruhe einen hohen verfassungsrechtlichen Rang. Das Darmstädter Verwaltungsgericht erklärte nun die mit einem Ostermarkt verbundene Ladenöffnung am Palmsonntag für rechtswidrig. Konsequenzen für Gießen werden nicht erwartet.