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Nutzen und Gefahren diesmal im Blickfeld

16.07.2009 - GIESSEN

Verfahren um zerstörte Gen-Gerste - Frau des Saals verwiesen

(cam). Beim ersten Prozess in der Sache blieb sie meist noch außen vor, gestern fand sie Eingang in den Saal 15 des Landgerichts: die Debatte um Nutzen und Gefahren der Gentechnik. Über den eigentlichen Anlass für die Berufungsverhandlung wurde nur kurz gesprochen: herausgerissene und zertrampelte gentechnisch veränderte Gerste, die die Justus-Liebig-Universität (JLU) 2006 auf rund zehn Quadratmetern Versuchsfläche ausgesät hatte.

Aus Sicht der Justiz wurde das Feld nur wenige Wochen nach der Aussaat "zerstört". In den Augen der beiden angeklagten Politaktivisten handelte es sich um eine "Feldbefreiung". Deswegen - oder genauer wegen Sachbeschädigung und Hausfriedensbruchs - waren sie im vergangenen September zu jeweils sechs Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt worden. Gegen diese Entscheidung legten sie Rechtsmittel ein, die Staatsanwaltschaft ebenso, weswegen sich nun die Achte Strafkammer mit dem Fall befassen muss.

Beide Angeklagten räumten ein, das Feld teilweise verwüstet zu haben. Allzu explizit wollten sie das allerdings nicht sagen. Der 45 Jahre alte Angeklagte, Jörg Bergstedt, der bereits öfter mit Aktionen auf sich und seine Anliegen aufmerksam gemacht hat und deswegen immer wieder auch mit der Justiz aneinander geriet, formulierte es unter anderem so: "Ich bin überzeugt, dass die Feldbefreiung notwendig war." Wegen der "Verfilzung zwischen Gentechnik-Konzernen, Forschung und Kontrollbehörden" habe es keine legale Alternative gegeben. Er berief sich dabei auf den rechtfertigenden Notstand. Dieser Paragraf regelt, dass Gefahr etwa für Leib oder Leben auch mit illegalen Mitteln abgewendet werden darf. Rund 90 Minuten lang referierte Bergstedt über Gentechnik. Sein 28 Jahre alter Mitangeklagter sagte, aus "persönlichen erheblichen Bedenken" gegen die Gentechnik gehandelt zu haben. Er wunderte sich darüber, dass er seitens der Polizei nicht vom Betreten des Felds gehindert worden sei. Immerhin habe er die Aktion zuvor angekündigt. Nach Angaben des JLU-Vizepräsidenten und Leiters der Studie, Prof. Dr. Karl-Heinz Kogel, seien etwa 20 Prozent der Pflanzen zerstört worden. Mehrere junge Wissenschaftler seien in ihrer Karriereplanung gestört worden, weil Arbeiten nicht oder nicht wie geplant geschrieben werden konnten. Zudem hätten zusätzliche Fördergelder in Höhe von rund 300000 Euro beantragt werden müssen. Kogel und seine Mitarbeiter wollten unter anderem wissen, ob durch die gentechnisch veränderte Gerste nützliche Bodenpilze geschädigt werden. Er betonte zudem, dass nicht der Ertrag der Gen-Gerste erforscht werden sollte, was Bergstedt dem Wissenschaftler zuvor unterstellt hatte. "Es stehen Sicherheitsfragen im Vordergrund", sagte Kogel. "Wir betreiben reine Grundlagenforschung." Und die sei "unbedingt notwendig".

Während der Angeklagte zuvor eineinhalb Stunden lang ungestört reden konnte, war bei Kogel nach knapp 20 Minuten Schluss. Zuschauer und Anhänger der Angeklagten unterbrachen ihn durch laute Zwischenrufe. Und zwar derart vehement, dass der Vorsitzende Richter Dr. Johannes Nink, der bis dahin unter anderem Applaus und Mahlzeiten im Gerichtssaal geduldig toleriert hatte, eine Zuschauerin aus dem Saal entfernen ließ. Auch das ein Unterschied zum ersten Prozess in der Sache. Im September waren am Amtsgericht gleich mehrere Zuschauer des Saals verwiesen worden. Und am Ende ließen die Angeklagten gegen den Richter wegen Rechtsbeugung ermitteln. Der Berufungsprozess geht kommende Woche in die nächste Runde.

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