Berufung vor dem Landgericht mit Flut an Beweisanträgen
(aml). Auch am fünften Verhandlungstag im Prozess um ein zerstörtes Gen-Gerste-Feld standen zahlreiche Beweisanträge im Zentrum. Zwei selbsternannte "Feldbefreier" sollen im Juni 2006 ein Versuchsfeld mit gentechnisch veränderter Gerste der Justus-Liebig-Universität zerstört haben. Hier hatten Wissenschaftler unter anderem erforschen wollen, ob die neuen Pflanzensorten nützliche Bodenpilze schädigen können. Die beiden Gentechnik-Gegner wurden im September 2008 vom Amtsgericht wegen Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch je zu sechs Monaten Haft verurteilt.
Seit Mitte Juli stehen sie nun in dem Berufungsverfahren vor dem Landgericht. Zuvor hatten die beiden Angeklagten sowie ihre Verteidiger insgesamt 78 Beweisanträge gestellt. Nachdem diese in der gestrigen Sitzung der Achten Strafkammer abgelehnt wurden, folgten 50 neue Anträge seitens des Verteidigers Tronje Döhmer. Er kündigte zudem an, dass noch mindestens 59 weitere folgen würden.
Eine Anordnung des Gerichts für die Festlegung einer Frist für Beweisanträge am selben Vormittag hielt er für rechtswidrig. Der Fall sei mit außergewöhnlichem Aufwand verbunden. Er bat das Gericht um eine "gemessen am Prozessstoff angemessene Frist". Diese wurde für kommenden Samstag angeordnet. Der Angeklagte, ein bekannter Politaktivist, stellte zudem zwei Befangenheitsanträge. Das Urteil stehe bereits fest, unterstellte der 45-Jährige. Des Weiteren hege er den Verdacht der Befangenheit des Vorsitzenden Richter Johannes Nink. Das Verfahren wird fortgesetzt.