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Linkenpolitiker soll 17-Jährigem Drogen verkauft haben

11.11.2009 - GIESSEN

(hh). Der Verdacht der Strafverfolger ist schwerwiegend. Denn nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft soll der Linkenpolitiker Ali Al Dailami aus Gießen 60 Gramm Marihuana an einen Minderjährigen verkauft haben. Das bestätigte Oberstaatsanwalt Reinhard Hübner, Pressesprecher der Gießener Strafverfolgungsbehörde, gestern im Gespräch mit dem Anzeiger.

Wegen unerlaubten Handels mit Betäubungsmittel war bereits im April Anklage gegen den 27-Jährigen erhoben worden, der seit Mitte 2008 Mitglied im Bundesvorstand der Linken und migrationspolitischer Sprecher der Partei ist. Am vergangenen Freitag dann kam es am Amtsgericht zum Prozess. Dabei erst stellte sich in der Verhandlung vor einem Strafrichter heraus, dass der mutmaßliche Käufer der Drogen zur Tatzeit im März 2008 noch nicht volljährig war. Und strafrechtlich ist es ein bedeutender Unterschied, ob eine Person über 21 Jahren Betäubungsmittel an Erwachsene oder Jugendliche verkauft. Im angeklagten Fall wäre es bei einem Käufer über 18 Jahren ein Vergehen, das womöglich mit einer Geldstrafe geahndet werde kann. Ist ein Abnehmer allerdings noch minderjährig, geht das Betäubungsmittelgesetz von einem Verbrechen aus. Und das ist mit einer Freiheitsstrafe von mindestens zwölf Monaten bedroht. Deshalb auch sei der Prozess am Amtsgericht geplatzt. Denn Verbrechenstatbestände können nicht von einem Strafrichter verhandelt werden. "Das Verfahren wurde an ein Schöffengericht verwiesen", sagte Hübner. Dort werde der Fall dann nochmals aufgerollt. Wegen des Geschäfts mit dem Marihuana ist der 17-Jährige von einem Jugendrichter bereits zu Arbeitsstunden verurteilt worden. Diese Entscheidung ist rechtskräftig. Deshalb hat der junge Mann in dem Prozess gegen den Linkenpolitiker auch kein Zeugnisverweigerungsrecht. Ein Termin dafür steht allerdings noch nicht fest.

Eine Stellungnahme des Politikers zu den Vorwürfe war nicht zu erhalten.

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