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Manipulationen ausgeschlossen?

16.03.2010 - GIESSEN

Von Erhard Goltze

Einigen Prüflingen ist das Thema der Abiturarbeit bekannt. Für sie eine tolle Sache, für die anderen eine höchst ärgerliche Geschichte, denn sie sind eindeutig benachteiligt. Das aber darf natürlich nicht sein, denn die Prüfungsbedingungen müssen für alle gleich sein. Jetzt führte das Ergebnis einer Abiturarbeit zu einer Anzeige, deren Begründung immerhin derart einleuchtend war, dass die Gießener Staatsanwaltschaft Ermittlungen eingeleitet hat. Das Staatliche Schulamt in Gießen, das in diesem Fall zuständig ist, wies allerdings jedweden Verdacht in Richtung Betrug zurück, schilderte im Detail, wie diese Arbeiten auf den Weg gebracht werden, so dass Manipulationen so weit wie möglich ausgeschlossen seien.

Es geht um ein Landesabitur für Studenten, die nachträglich eine Prüfung über ihre Griechisch- oder Lateinkenntnisse ablegen müssen, weil sie dies für ihr Studienfach benötigen. Zentral für Hessen wird das vom Gießener Schulamt organisiert. Die Studenten können sich die Lerninhalte im Eigenstudium erwerben, können aber auch Kurse belegen, die von staatlichen Stellen, aber auch von privaten Anbietern gegen Honorar angeboten werden.

Der jetzige Fall hat eine Vorgeschichte. Vor etwa zwei Jahren wurde bei einer solchen Griechischprüfung ein sehr schwerer Text vorgelegt, so schwer, dass er von den Studenten kaum zu bewältigen war. Nach Informationen des Anzeigers hat es damals erhebliche Proteste gegeben, die sogar von Dozenten der Universität unterstützt wurden. Daraufhin soll diese Prüfung für ungültig erklärt worden sein. Das ist für die Studenten wichtig, denn sie haben nur zwei Versuche, um eine solche Prüfung zu bestehen. Heinz Kipp, der Leiter des Gießener Staatlichen Schulamtes, berichtete auf Anfrage, dass dies so nicht der Fall gewesen sei, denn von den drei Prüfungsstandorten Frankfurt, Gießen und Dillenburg, seien nur die am letzteren ausgesetzt worden.

Bei den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft geht es um die aktuelle Prüfung, bei der angeblich der gleiche Text wie vor zwei Jahren vorgelegt worden sei, eine Behauptung, die Kipp eindeutig bestreitet. Wie der Pressesprecher der Gießener Staatsanwaltschaft, Oberstaatsanwalt Reinhard Hübner, bestätigt, gibt es aber einen Anlass zu Ermittlungen wegen des Verdachts auf Betrug, denn da hätten über 60 Prozent der Probanden an einer Stelle nur sehr schlechte Noten erzielt, während an anderer Stelle eine große Anzahl von Prüflingen diese Arbeit mit der Note eins bewältigen konnte. Damit steht also der Verdacht im Raum, dass dem Leiter eines bestimmten Kurses bekannt war, was dort zur Prüfung anstand, er sein Wissen an die Studenten weitergegeben hat.

Kipp kann keine Grundlage für einen solchen Verdacht erkennen, erläutert genau, wie in diesem Fall vorgegangen werde, was er auch gegenüber den ermittelnden Polizisten und Staatsanwälten getan habe. Zunächst einmal stellte er fest, dass keiner seiner Mitarbeiter über Griechischkenntnisse verfüge, man sich also auf externe Unterstützung verlassen müsse. Danach werden die relativ wenigen Lehrer für dieses Fach in Hessen aufgefordert, geeignete Texte einzureichen, deren Auswahl aus der griechischen Literatur stark begrenzt sei, um von Beginn an zum Beispiel höchst schwierige Lyrik auszuschließen.

Diese Textvorschläge würden gesammelt, von einer Kommission bewertet und dann mit der Bitte um Verbesserungsvorschläge an die Lehrer zurückgegeben. Die endgültigen Fassungen würden dann, erneut fachlich überprüft, an das Schulamt weitergegeben. Nach einem Losverfahren würde dann im Schulamt ein Text ausgesucht und in einem versiegelten Umschlag an die Schulen weitergegeben, in denen die Prüfung stattfinden. Hier werden diese erst am Prüfungstag geöffnete. Kipp sieht in diesem Verfahren keine Möglichkeit zur Manipulation. Für ihn gibt es da allerdings immer die denkbare Möglichkeit, dass durch puren Zufall in einem Kurs ausgerechnet der Text als Lernbeispiel auf dem Tisch lag, der als Prüfungsthema ausgewählt wurde.

Prüfungsstress. Bild: Archiv

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