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Nacht im Gefängnis rechtswidrig: OLG gibt Kletterin recht

09.04.2010 - GIESSEN

(hh). Rund vier Meter hoch war die junge Frau geklettert. Und hatte an die Fassade des Landgerichts mit Kreide "Gentech weg! Gentech weg. Ätsch" geschrieben. Denn als Sympathisantin wollte sie im vergangenen Juli die Angeklagten im Berufungsprozess um die Zerstörung eines Gen-Gerste-Feldes der Justus-Liebig-Universität unterstützen. Nach Aufforderung der Polizei kletterte die auch als "Eichhörnchen" bekannte Kletterexpertin um 18.42 Uhr wieder herab, wurde aber vom diensthabenden Kommissar "zur Verhinderung weiterer politisch motivierter Aktionen" festgenommen. Und vom Landgericht wurde anschließend die "Ingewahrsamsnahme" der jungen Frau bis zum nächsten Morgen angeordnet. Diese Maßnahme ist nun vom Oberlandesgericht Frankfurt als "insgesamt rechtswidrig" eingestuft worden. In dem Beschluss mit dem Aktenzeichen 20 W 264/09 heißt es, eine Person kann nach dem HSOG - dem Hessischen Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung - und darauf hatte sich das Amtsgericht gestützt, "nur dann in Gewahrsam genommen werden, wenn das zum Schutz gegen eine Gefahr für Leib und Leben erforderlich ist". Weitere Voraussetzung sei, dass die Person in einer hilflosen Lage ist. Die Betroffene aber war selbst laut Polizeibericht eine "amtsbekannte Kletterkünstlerin". Auch die Vorraussetzungen einer "Ingewahrsamnahme zur präventiven Verhinderung der Begehung oder Fortsetzung einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit mit erheblicher Bedeutung für die Allgemeinheit" hätten nicht vorgelegen. Die Rechtswidrigkeit hatte schon das Landgericht festgestellt, aber - so die Frankfurter Richter - den amtsgerichtlichen Beschluss nicht aufgehoben. Den "durch Zeitablauf" sei dieser "überholt und könne nicht mehr rückgängig gemacht werden. Deshalb werde nun die Aufhebung durch die Feststellung der Rechtswidrigkeit ersetzt.

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