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Polizei und Gericht 

Politaktivist muss sechs Monate in Haft

10.10.2009 - GIESSEN

Urteil gegen 45-jährigen Gentechnik-Kritiker bestätigt

(aml). Auch der letzte Tag der Berufungsverhandlung gegen zwei Gentechnik-Kritiker dauerte bis in die Abendstunden. Die beiden selbsternannten "Feldbefreier" sollen im Juni 2006 ein Versuchsfeld für gentechnisch veränderte Gerste der Justus-Liebig-Universität zerstört haben. Wegen Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung waren die beiden 2008 vom Amtsgericht zu jeweils sechs Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt worden. Nach acht Verhandlungstagen fiel gestern ein Urteil. Die Berufung der Staatsanwaltschaft sowie des 45-jährigen Politaktivisten wurde zurückgewiesen. Dem 45-Jährigen steht eine sechsmonatige Haftstrafe bevor. Der Berufung des 28-jährigen Angeklagten wurde stattgegeben. Er erhielt eine Bewährungsstrafe von vier Monaten. Die Bewährungszeit beträgt drei Jahre. Zudem muss er 120 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten.

Bereits zu Beginn der Verhandlung Mitte Juli hatten die Gentechnik-Gegner ihre Tat eingeräumt. Allerdings berief sich insbesondere der 45-jährige Politaktivist auf den rechtfertigenden Notstand. Dieser Paragraph regelt, dass Gefahr etwa für Leib oder Leben auch mit illegalen Mitteln bekämpft werden darf. Erneut beharrte der 45-Jährige in seinem Plädoyer darauf, dass durch den Anbau der genveränderten Gerste eine "Gefährdung für Mensch und Umwelt" bestanden habe. Wie auch schon in den vergangenen Verhandlungstagen bejubelte das Publikum den rund dreistündigen Vortrag des "Aktivisten aus Überzeugung".

Das Gericht sah den Notstand indes als "nicht gerechtfertigt oder entschuldigend" an. Der Vorsitzende Richter Dr. Johannes Nink sagte zwar, dass Gefahren durch den Anbau von genveränderten Pflanzen nicht zu bestreiten seien. Das Gericht müsse sich aber an die Rechtssprechung halten. Der einzelne Bürger könne nicht entscheiden, "was Recht ist und was nicht". Die Urteilsbegründung wurde immer wieder durch wütende Zwischenrufe aus dem Publikum unterbrochen. Abschließend erläuterte Nink, dass die Motivation des 45-Jährigen wohl weniger der Schutz seiner Mitmenschen gewesen sei, sondern seine "Selbstdarstellung" als "Berufsrevolutionär".

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