Zwei von fünf Gefängnisinsassen sind Ausländer
(lhe). Zwei von fünf Häftlingen in hessischen Gefängnissen sind Ausländer. Zu Jahresbeginn hätten 2014 von 5097 Häftlingen eine ausländische Staatsbürgerschaft gehabt, antwortete das FDP-geführte Justizministerium auf eine kleine parlamentarische Anfrage von Abgeordneten der CDU. Dies entspreche einem Anteil von 39,5 Prozent.
Bei der Aufnahme in den Haftanstalten werde nur die Nationalität erfasst, nicht ein sonstiger Migrationshintergrund. Diese Recherchen könnten "verwaltungsmäßig nicht in diesem Umfang geleistet werden", so das Ministerium. Die Abgeordneten hatten unter anderem gefragt, ob die Landesregierung es für sinnvoll halte, "im Sinne präventiver Maßnahmen künftig den Migrationshintergrund zu erfassen".
Die Unions-Vertreter erkundigten sich auch nach der Möglichkeit, ausländische Straftäter zur Verbüßung der Reststrafen in ihre Heimat abzuschieben. Dies sei seit 2003 in 91 Fällen geschehen, so das Justizministerium. 2008 seien Häftlinge in die Niederlande (11), nach Italien (1), Österreich (1), Polen (1), Dänemark (1), Litauen (1), Großbritannien (2) und Griechenland (2) abgeschoben worden.