BERATUNG Landesregierung stellt 100 000 Euro zur Verfügung / „Besonderer Unterstützungsbedarf“
WIESBADEN - (cc). Hessen fördert in diesem Jahr die Beratungsarbeit für Flüchtlinge, die an Aids erkrankt sind, sowie für Flüchtlinge, die lesbisch, schwul, bisexuell oder transgender sind. Dafür stehen 100 000 Euro bereit. Jo Dreiseitel, Staatssekretär im Sozialministerium, sagte dazu: „Geflüchtete aus diesem Spektrum haben einen erhöhten Unterstützungs- und Schutzbedarf, weil sie aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder ihrer geschlechtlichen Identität schwerwiegende Ausgrenzungs- und Diskriminierungserfahrungen in ihren Heimatländern gemacht haben.“
Dreiseitel ist Beauftragter für Integration und Antidiskriminierung. Der Grünen-Politiker sieht für Geflüchtete mit einer HIV-Infektion einen besonderen Unterstützungsbedarf. Es handele sich zwar nur um eine geringe Zahl von Personen. Doch stelle eine solche Infektion für eine gelingende Integration eine besondere Herausforderung dar. Flüchtlinge aus diesem Spektrum hätten häufig Mehrfachproblematiken, die die ehrenamtliche Unterstützung fachlich überfordere, so Dreiseitel weiter. Mit ihrem jetzt gewährten Zuschuss wolle die Landesregierung dazu beitragen, das Zusammenwirken von haupt- und ehrenamtlicher Arbeit weiterzuentwickeln.
Das Beratungsnetzwerk wird durch den Landesverband der hessischen Aids-Hilfen in Zusammenarbeit mit der Aids-Hilfe Gießen koordiniert und arbeitet eng mit den hessischen Rainbow-Refugee-Gruppen zusammen. Rainbow-Refugee-Gruppen gibt es unter anderem in Frankfurt, Darmstadt und Wiesbaden.
Die Landesregierung hat kürzlich einen Aktionsplan für Akzeptanz und Vielfalt beschlossen. Die darin enthaltenen Maßnahmen haben das Ziel, die Akzeptanz von Menschen mit anderer sexueller Orientierung in Hessen zu fördern.
Bitte loggen Sie sich ein, um einen Kommentar zu diesem Artikel zu verfassen. Debatten auf unseren Zeitungsportalen werden bewusst geführt. Kommentare, die Sie zur Veröffentlichung einstellen, werden daher unter ihrem Klarnamen (Vor- und Nachname) veröffentlicht. Bitte prüfen Sie daher, ob die von Ihnen bei ihrer Registrierung angegebenen Personalien zutreffend sind.
Die Zeichenzahl ist auf 1700 begrenzt. Die Redaktion behält sich vor, den Kommentar zu sichten und zu entscheiden, ob er freigeschaltet wird. Kommentare mit rechts- oder sittenwidrigen Inhalten, insbesondere Beleidigungen, nicht nachprüfbare Behauptungen, erkennbare Unwahrheiten und rassistische Andeutungen führen dazu, dass der Kommentar im Falle der Sichtung nicht freigeschaltet, ansonsten sofort gelöscht wird. Wir weisen darauf hin, dass alle Kommentare nach einigen Wochen automatisch wieder gelöscht werden.
Die Kommentare sind Meinungen der Verfasser.