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Allendorf will auf Windenergie setzen

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Allendorf (voh). Der nächste Windpark kommt bestimmt, diesmal ist Allendorf an der Reihe. Im Windvorranggebiet Stadtwald Nord-West des Teilregionalplans Energie Mittelhessen werden drei oder vier Windräder der neuesten Generation gebaut. Einziger Punkt der Tagesordnung auf der Sitzung der Stadtverordneten war nun die Vergabe der Projektentwicklung:

Wer baut und betreibt die Anlagen? Rechtsanwalt Christopher Nübel von der Kanzlei Karpenstein Longo Nübel (Wettenberg) erläuterte im Schnelldurchlauf die bisherigen Schritte.

Am 28. Juni 2022 habe das Stadtparlament den Grundsatzbeschluss über die Bereitstellung kommunaler Flächen für den Bau eines Windparks beschlossen. Anlässlich der Dezember-Sitzung erläuterte Nübel sodann die maßgeblichen Auswahlkriterien für einen Investor, aufgegliedert nach dessen Kompetenz, dem Entgelt für die Stadt, Beteiligungen von Stadt und Bürgern und Betrieb, denn der auszuwählende Projektierer sollte auch der künftige Betreiber des Windparks sein.

Bis zum 15. Februar dieses Jahres konnte die Windenergiebranche dann ihre Angebote abgeben. Eine Arbeitsgruppe aus Angestellten der Verwaltung sowie der Magistrat hätten sieben Bewerber anhand der Kriterien beurteilt. Die besten vier Anbieter seien zu Verhandlungsgesprächen eingeladen worden, sagte Nübel. Der Magistrat habe dann eine Entscheidung getroffen.

Die Stadtverordnetenversammlung hatte nun die Aufgabe, die Auswahl zu bestätigen und den Magistrat zu ermächtigen, mit dem ausgewählten Bewerber den Gestattungsvertrag abzuschließen.

Während die Stadtverordneten von Nübel über die vier Angebote detailliert in Kenntnis gesetzt wurden, musste die Öffentlichkeit (und auch die Presse) den Saal verlassen. Die spätere Abstimmung über den besten Anbieter verlief wieder mit Zuhörern. Einstimmig wurde der in Kassel ansässigen EAM Natur Energie der Gestattungsvertrag in Aussicht gestellt. Diese Gesellschaft ist tätig in Planung, Errichtung und Betrieb von Anlagen in allen Bereichen regenerativer Energie.

Die Einzelheiten des Beschlusses sind die Kenntnisnahme von Nübels Informationen, den Gestattungsvertrag durch die Kanzlei noch mal durchchecken lassen für die Endverhandlung und ein Beteiligungsmodell im Verhältnis 55 Prozent (Eigenbeteiligung) zu 45 Prozent (Anteil des Projektierers) anzustreben. Die Eigenbeteiligung würde sich aktuell in 50 Prozent für Bürger (über die Sonnenland-Genossenschaft) und fünf Prozent für die Stadt Allendorf aufgliedern. Bei der Nachverhandlung kann der städtische Anteil auch größer werden. Außerdem soll die Beteiligung anderer Kommunen möglich sein.

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