Ortsbeirat fühlt sich bei Kleinmühle übergangen
Buseck (red). Der Ortsbeirat Großen-Buseck geht auf Konfrontationskurs zur Busecker Gemeindevertretung in Sachen Kleinmühle. Das Parlament hatte den Totalabriss jüngst beschlossen, ohne vorherige inhaltliche Anhörung des Ortsbeirats Großen-Buseck. Die vorherige Anhörung ist nach der Hessischen Gemeindeordnung zwingend vorgeschrieben.
Der Ortsbeirat äußert seinen Unmut darüber, dass er mit dem überstürzten Beschluss der Gemeindevertretung, alle Gebäude der Kleinmühle abzureißen, übergangen wurde. Es wird erwogen, die Kommunalaufsicht einzuschalten. Mehrheitlich beschloss der Ortsbeirat: Die Nebengebäude zwischen Wohnhaus und Scheune werden abgerissen. Das Wohnhaus und die Scheune werden zunächst erhalten, bis geklärt ist, wie diese saniert oder erneuert werden können.
Einstimmig beschloss der Ortsbeirat: Bevor die Abrissarbeiten beginnen, muss klar sein, wie der Wiederaufbau des Wohnhauses und der Scheune gestaltet wird, um das Ortsbild zu erhalten.