Friedhofsgebühren erhöht

Angehörige müssen in Grünberg für eine Grabstätte tiefer in die Tasche greifen. Die Friedhofsgebühren wurden erhöht.
Grünberg (hgt). Die Grünberger Stadtverordneten erhöhten die Friedhofsgebühren, die nach dem Hessischen Kommunalabgabengesetz (KAG) kostendeckend zu erheben sind.
Die Gebührensätze für die Bestattungsgebühren der Stadt Grünberg wurden aufgrund einer Neuberechnung angepasst. Der Kalkulationszeitraum wurde auf zwei Jahre festgelegt, sodass Ende 2024 die Gebührenhöhe erneut überprüft werden muss. Hierzu wurde eine neue Friedhofssatzung verabschiedet.
Im einzelnen werden für die Benutzung der Friedhofskapelle in der Kernstadt 75 Euro, den Leichenhallen in den Stadtteilen 25 Euro sowie für die Nutzung der Kühlzellen je angefangenem Tag 40 Euro erhoben. Beim Erwerb einer Grabstelle wird einmalig für die gesamte Dauer der Liegezeit eine Pauschale zur anteiligen Deckung der jährlichen Pflegekosten der Friedhofsanlagen in Höhe von 96 Euro erhoben. Für die Bestattung eines Erwachsenen oder eines Kindes ab dem fünften Lebensjahr werden in einem Reihengrab, auch anonym, 1260 Euro fällig. In einem Wahlgrab sind die gleichen Kosten. Für jede weitere Belegung kommen 1500 Euro hinzu. Bei Kindern unter fünf Jahren werden für all vorgenannten Bestattungsarten 780 Euro erhoben, jede weitere Belegung kostet ebenfalls 780 Euro.
Für die Beisetzung in einem Urnenreihengrab, auch anonym, sind 540 Euro fällig, ebenso in einem Urnenwahlgrab bei der ersten Belegung.
Für Nutzungsrechte an Wahlgräbern für Erdbestattungen auf 30 Jahre sind für eine Grabstelle mit Fundament 1530 Euro (ohne 1350 Euro), für zwei Grabstellen mit Fundament 3000 Euro (ohne 2.700 Euro) sowie für jede weitere mit Fundament 1500 Euro (ohne 1350 Euro) zu entrichten. Für den Erwerb von Nutzungsrechten an Urnenwahlstellen, Urnenrasen-Wahlgräbern für eine Grabstelle 700 Euro, für zwei Grabstellen 1350 Euro, für jede weitere Grabstelle 700 Euro und für die Überlassung einer Urnenrasen-Wahlgrabstelle (Doppelbelegung) 1500 Euro.
Bei der Verlängerung des Nutzungsrechts auf ein Jahr werden bei Wahlgräbern für Erdbestattung 64 Euro und bei Urnenwahlstellen 35 Euro fällig.
Die neue Satzung tritt am 1. März in Kraft.