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13,5 Millionen Euro für Flüchtlingsunterkünfte im Kreis

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Kreis Gießen (twi). Vor dem Hintergrund, dass der Landkreis in vier Kreiskommunen an fünf Standorten weitere Flüchtlingsunterkünfte errichten will, gab es im Sozialausschuss einen Bericht zu einem Fragenkatalog der AfD zum aktuellen Sachstand.

Derweil stehen mittlerweile die Standorte und auch die Kosten fest, über die in der nächsten Kreistagssitzung zu entscheiden sind. Flüchtlingsunterkünfte in Holzständerbauweise sollen mit einer bereits feststehenden Nachfolgenutzung für insgesamt 13,5 Millionen Euro erworben und errichtet werden. In Hungen soll in der Sudetenstraße eine zweigeschossige Ausführung für 3,1 Millionen Euro mit einer Folgenutzung bezahlbarer Wohnraum sowie in der Königsberger Straße eine eingeschossige Unterkunft mit Kita-Folgenutzung für 1,6 Millionen Euro entstehen. In der Bahnhofstraße in Allendorf/Lda ist ebenfalls eine eingeschossige Ausführung mit Folgenutzung bezahlbarer Wohnraum für 1,7 Millionen Euro, in Lich Am Schäferling eine zweigeschossige Ausführung mit Folgenutzung bezahlbarer Wohnraum sowie einer Nutzung für Vereinszwecke für 3,1 Millionen Euro und in Watzenborn-Steinberg Am Schwimmbad ebenfalls eine zweigeschossige Ausführung mit einer Folgenutzung als Campus für Auszubildende für vier Millionen Euro.

Der Kreistag gibt die Mittel unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung beziehungsweise Gemeindevertretung der jeweiligen Kommune zu der vertraglichen Vereinbarung zur Überlassung und Nutzung der Grundstücke sowie zur Folgenutzung der Gebäude frei. Der Bericht von Kreis-Sozialdezernent Hans-Peter Stock (FW) zeigt auf, dass es aktuell 28 Gemeinschaftsunterkünfte mit insgesamt 1090 Plätzen im Kreis gibt, von denen zum Ultimo Mai 848 belegt waren. Für jede Person sind mindestens sechs Quadratmeter in einem Bewohnerzimmer vorzusehen. Vom Landkreis werden die Unterkünfte in Launsbach, Wißmar, Staufenberg, Lich, Laubach, Langgöns, Heuchelheim, Reinhardshain, Lardenbach und Beuern betrieben, die übrigen 16 von privaten Betreibern.

Notunterkünfte

Notunterkünfte als sogenannte Überlaufeinrichtungen bestehen in Laubach mit bis zu 84 Personen und in Langgöns mit bis zu 60 Personen. Darüber hinaus wird eine Unterkunft vorgehalten für eine maximale Aufnahme von bis zu 1000 Personen (Sonderzuweisung durch Land Hessen) sowie die Möglichkeit als Notunterkunft für 200 Personen im Gießener Ursulum. 824 Personen in Gemeinschaftsunterkünften und zusätzlich 172 Personen in den Überlaufeinrichtungen sowie in Hotels und Monteurs-Wohnungen verfügen über eine bestandskräftige Zuerkennung eines Aufenthaltsrechts.

Die Belegungsrate beträgt aktuell durchschnittlich zwischen 70 und 80 Prozent. Für je fünf Personen gibt es eine separat abschließbare Toilette, für sechs Personen eine separat von innen abschließbare Dusche und je vier Personen ein Waschbecken. Auf die Frage, in welchem baulichen Zustand die Räumlichkeiten und Sanitäranlagen sind, teilte Stock mit, dass in den vom Kreis betriebenen Einrichtungen »die Räumlichkeiten und Sanitäranlagen als voll akzeptabel zu bezeichnen. Alle Anlagen stammen aus dem Jahre 2015/2016«. Zur Frage, ob es Planungen gibt, Bürgerhäuser und Sporthallen anzumieten, versicherte Stock, dass es keine aktuellen Planungen gibt. »Die Verteuerung von Immobilien wird sich grundsätzlich durch steigende Wohnkosten auf alle Personenkreise im Landkreis Gießen finanziell auswirken«, so Stock zur Frage, wie der Kreisausschuss die finanziellen Auswirkungen auf den Wohnungsmarkt im Landkreis durch Personen mit Aufenthaltsrecht beurteilt.

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