Baubeginn nicht absehbar

Vier Flüchtlingsunterkünfte sollen in Hungen, Allendorf/Lda., Lich und Pohlheim errichtet werden. Im Kreistag gab der Erste Kreisbeigeordnete Christopher Lipp (CDU) einen Sachstandsbericht.
Kreis Gießen (vb). Im Sommer 2022 dachte man noch, dass die Projekte schnell erledigt werden könnten. 13,5 Millionen Euro brutto waren für fünf Flüchtlingsunterkünfte vorgesehen, die in Hungen (zwei Stück), Allendorf/Lda., Lich und Pohlheim errichtet werden sollten. Dieser Beschluss stand unter dem Eindruck des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine und der steigenden Flüchtlingszahlen. Bereits im Oktober des vergangenen Jahres sollten die Häuser in Holzbauweise fertiggestellt und bezugsfertig sein. Doch der Teufel steckte im Detail. Aus den zwei Standorten in Hungen wurde gemäß Parlamentsbeschluss schnell einer. Die Verhandlungen mit den Kommunen und die Suche nach geeigneten Standorten erwiesen sich als schwierig. Erster Kreisbeigeordneter Christopher Lipp (CDU) gab in der Kreistagssitzung einen Sachstandsbericht. Wann die Häuser errichtet werden, ist nicht absehbar.
Die vier Stadtverordnetenversammlungen hatten im September und Oktober jeweils zugestimmt, Grundstücken für den Bau der Unterkünfte zur Verfügung zu stellen. Diese Beschlüsse waren Voraussetzung für die weitere Planung der Gebäude.
Mit Allendorf, Hungen und Lich sei bereits eine Baubeschreibung für die Gebäude abgestimmt und ein entsprechender Nutzungsvertrag für die jeweiligen Grundstücke abgeschlossen worden, erläuterte Lipp.
In Pohlheim nur ein Standort
Das Pohlheimer Parlament hatte beschlossen, dass es zwei kleinere Flüchtlingsunterkünfte mit je bis zu 35 Plätzen geben sollte. Da es für den geplanten Standort am Hallenbad aktuell kein Baurecht gibt, plant der Kreis nur die Unterkunft für das Grundstück »Schönbornswiese« unterhalb der Sporthalle der Adolf-Reichwein-Schule (der Anzeiger berichtete exklusiv). Die genaue Platzierung sowie die konkrete bauliche Ausführung, die Grundlage der Baubeschreibung ist, müssen noch mit der Stadt abgestimmt werden.
Im Vertrag ist davon die Rede, dass »mehrere Wohneinheiten für bis zu sechs Personen in verschiedenen Größen in zwei- oder dreigeschossiger Bauweise« errichtet werden sollen. Hinzu kommt ein weiteres Gebäude mit Aufenthalts- und Gemeinschaftsflächen. Dies hängt mit der geplante Folgenutzung als Azubi-Campus zusammen.
Im Pohlheimer Haupt- und Finanzausschuss war bedauert worden, dass in der »Schönbornswiese« nun mehrere Gebäude errichtet werden sollen. Diese Konzeption hatte man sich für die Hallenbad-Fläche gewünscht, während auf dem anderen Grundstück wie in Hungen, Lich und Allendorf ein einzelnes Gebäude vorgesehen war.
Der Kreisausschuss hat den Nutzungsvertrages mit der Stadt Pohlheim bereits beschlossen. In Pohlheim ist dies noch nicht geschehen. Der Erste Kreisbeigeordnete wies darauf hin, dass der Vertragsabschluss die Voraussetzung für die weitere Planung des Projektes sei.
Jeweils 50 Quadratmeter groß
Die geplanten Gebäude in Allendorf und Hungen wurden zwischenzeitlich ausgeschrieben. Konkret geht es um die schlüsselfertige Erstellung eines Gebäudes in Holzbauweise, das bis zu zwölf Wohneinheiten von jeweils circa 50 Quadratmetern umfasst. Diese sollen energetisch angelehnt an den Passivhaus-Standard mit einer Photovoltaikanlage auf dem Dach und einem Akku-Stromspeicher errichtet werden. In beiden Kommunen ist laut Lipp vorgesehen, die Gebäude nach der Erstnutzung durch Flüchtlinge für bezahlbares Wohnen zur Verfügung zu stellen.
Zur Frage nach einem Zeitplan, wann das Gebäude errichtet werden könnte, verwies er darauf, dass dies erst nach Ablauf der Ausschreibung und Auswertung der Angebote möglich sei.
Das geplante Gebäude in Lich steht kurz vor der Ausschreibung. Die Parameter und die Folgenutzung sind identisch mit Allendorf und Hungen. In allen drei Städten geht es um zweigeschossige Gebäude, auch wenn in Allendorf zunächst nur eine eingeschossige Bauweise vorgesehen war.
Bei den zweigeschossigen Gebäuden geht die grobe Schätzung laut Lipp von Kosten in Höhe von jeweils rund 3,1 Millionen Euro aus. Bei dem Projekt in Pohlheim mit einer kleinteiligen Bebauung mit mehreren einzelnen Gebäuden liegt die grobe Kostenschätzung bei rund vier Millionen Euro.
Auf dieser Basis rechnet der Kreis mit Kosten in Höhe von rund 13,3 Millionen Euro, so dass der in der Projektgenehmigung genannte Gesamtbetrag von 13,5 Millionen Euro eingehalten wird - vorausgesetzt, die Ausschreibungsergebnisse weichen nicht ab.
Die vier Projekte seien im Fachdienst Bauen des Landkreises priorisiert und innerhalb weniger Monate sei gemeinsam mit den Kommunen eine Vorplanung erstellt worden, betonte Lipp. Er erinnerte daran, dass die Mitarbeiter zwischenzeitlich auch die Errichtung von zehn Interimsunterkünften für die Unterbringung von 300 Geflüchteten abgewickelt haben, die Ende 2022 fertiggestellt wurden. Angesichts der zahlreichen laufenden Schulbaumaßnahmen und einer nach wie vor schwierigen Situation im Bausektor sei es dem hohen Einsatz der Mitarbeiter des Fachdienstes zu verdanken, dass die Gebäude zur Unterbringung der Flüchtlinge innerhalb kürzester Zeit ausschreibungsfertig geplant und die Planungen mit den Kommunen abgestimmt worden seien.