RODHEIM-BIEBER - Freilaufende Hunde sind eine Gefahr für Jogger, Spaziergänger und Radfahrer. Diese Erfahrung machte auch Achim Schwemmer im letzten Jahr als er während des morgendlichen Joggens von vier Hunden, die sich bei ihren beiden Besitzern plötzlich losgerissen hatten und ihn auf einem Acker zu Fall brachten und bissen.
Er musste sich in die Notaufnahme begeben. Durch die bei den Bissen übertragenen Bakterien war ein längerer Genesungsprozess erforderlich. Die Versicherung der Hundehalter musste für die Kosten aufkommen, auch ein Schmerzensgeld musste gezahlt werden. „Mir ist es bei meinen Jogging-Aktivitäten mehrmals passiert, dass mir frei laufende Hunde begegnet sind und die Besitzer 20 Meter weiter hinten unterwegs waren“, so Schwemmer.
Rainer Rau griff jetzt in einem Gespräch mit Achim Schwemmer und Biebertals Ordnungsamtsleiter Michael Thomé die Problematik für Biebertal.tv auf. Weiteres Thema waren die Beutel für den Hundekot. Die Beutel können aus den von der Gemeinde Biebertal aufgestellten Spenderboxen gezogen werden. Trotzdem finden sich dann öfter gefüllte Hundebeutel auf den Wegen oder am Straßenrand, obwohl die Gemeinde die dafür installierten Abfallbehälter regelmäßig entlehrt. Ordnungsamtsleiter Michael Thomé verwies im Gespräch mit Rainer Rau auf die Pflichten für Hundehalter, die gesetzlich geregelt sind. „Wichtig ist die Öffentlichkeitsarbeit, um Hundehalter auf ihre Pflichten hinzuweisen“, so Thomé.
In Biebertal gibt es circa 1500 Hunde. Besonders im Frühjahr und im Sommer sind nicht angeleinte Hunde ein Problem. Dies betrifft aber nicht alle Hundehalter, erläuterte der Ordnungsamtsleiter weiter. Einen Hund kann man in der Regel auf eigenem Privatgelände frei laufen lassen, also zum Beispiel im eigenen Garten oder auf dem eigenen Grundstück. Außerdem können Hunde auch in speziell dafür ausgeschilderten Parkanlagen sowie auf Hundetrainingsgeländen frei laufen. Es besteht hingegen eine Leinenpflicht in bebauten Gebieten, was heißt, dass der Hund außerhalb von bebauten Gebieten in der Regel frei laufen gelassen werden kann, es sei denn, entsprechende Schilder oder Bestimmungen et cetera weisen auf einen Leinenzwang hin.
In bestimmten Regionen (etwa Landschaftsschutzgebieten, Naturschutzgebieten oder Wildgebieten) dürfen Hunde nicht von der Leine gelassen werden. Hunde der Rassen Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier sowie die Rassen Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Español, Mastino Napolitano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler und Tosa Inu dürfen regelmäßig nicht frei laufen gelassen werden.