Bundesverwaltungsgericht muss entscheiden

Gegen die Urteile des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes zur Ortsumgehung von Reiskirchen und Lindenstruth haben die Kläger Beschwerde eingelegt.
Reiskirchen. Rückschlag für die Befürworter der Ortsumgehung Reiskirchen: Die Kläger haben die Urteile des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes (VGH) in Kassel nicht akzeptiert und Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig eingelegt. Dies hat Bürgermeister Dietmar Kromm (parteilos) den Gemeindevertretern mitgeteilt.
Im Oktober vergangenen Jahres hatten die Pläne zum Bau der Südumgehung für Reiskirchen und Lindenstruth eine große Hürde genommen. Der zweite Senat des VGH bestätigte den Planfeststellungsbeschluss - quasi die Baugenehmigung. Zwei Klagen gegen das Land wurden abgewiesen. Eine Revision wurde nicht zugelassen. Allerdings konnte nach Vorliegen des schriftlichen Urteils eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht werden.
Martin Sander, Medienreferent des VGH, teilte auf Anfrage des Anzeigers mit, dass die Beschwerden der beiden Kläger fristgerecht eingegangen seien. Eine Begründung liege noch nicht vor. Diese könne inhaltlich oder formal sein. Sobald die Beschwerden komplett sind, prüft der zweite Senat, der die Urteile fällte, ob es Gründe gibt, diese zu revidieren. Wenn die Richter dazu keinen Anlass sehen, werden die Unterlagen aus Kassel nach Leipzig übersandt. Folglich kann niemand einschätzen, wann das Bundesverwaltungsgericht sich mit der Südumgehung von Reiskirchen und Lindenstruth beschäftigt.
Beschluss von Ende 2016
Der Planfeststellungsbeschluss für die seit Jahrzehnten diskutierte Ortsumgehung der Bundesstraße 49 wurde nach einem langjährigen Verfahren Ende 2016 von einem Staatssekretär im Wiesbadener Verkehrsministerium unterzeichnet. Wenige Monate später gingen die Klagen beim VGH ein. Der Landesverband des Verkehrsclubs Deutschland (VCD) und Carmen Grieb, die Inhaberin des »Sonnenhofs« bei Lindenstruth, forderten, den Planfeststellungsbeschluss aufzuheben. Inhaltlich und finanziell stehen auch die Reiskirchener Grünen, die Naturfreunde Jossolleraue und der VCD-Kreisverband hinter den Klagen. Grüne und Naturfreunde gehörten 2009 zu den Initiatoren eines Bürgerentscheids gegen die Südumgehung, hatten damit aber keinen Erfolg.
Im September vergangenen Jahres fand schließlich die zweitägige mündliche Verhandlung in Kassel statt. Zusammengerechnet 13 Stunden beschäftigten sich das dreiköpfige hauptamtliche Richterteam und zwei Schöffinnen zusammen mit Gutachtern, Anwälten, der Vertreterin des Ministeriums, dem Bürgermeister und zahlreichen Fachleuten von Hessen Mobil und Planungsbüros mit allerlei Details der Planung.
Es ging um den Schutz von zum Beispiel Fledermäusen und Zauneidechsen, aber auch um die Folgen für den »Sonnenhof«. Carmen Grieb befürchtet, dass ihr Reiterhof durch die Ortsumgehung, die ihre bisherigen Flächen durchschneidet, in seiner Existenz gefährdet wird. Und es wurde ausführlich besprochen, ob Süd- und die von den Klägern bevorzugte Nordumgehung korrekt miteinander verglichen wurden.
Zur Begründung seiner Urteile hatte der Senat unter anderem ausgeführt, der Planfeststellungsbeschluss verstoße nicht gegen Vorschriften des Naturschutzrechts. Die naturschutzrechtlichen Betroffenheiten seien angemessen ermittelt und bewältigt worden. Die Abwägungsentscheidung zugunsten der Südumgehung halte der gerichtlichen Kontrolle stand. Der Planfeststellungsbeschluss erkenne an, dass die Nordumgehung wegen geringerer Eingriffe in Natur und Landschaft in umweltfachlicher Sicht Vorteile gegenüber der Südumgehung aufweise. Das Land als Planfeststellungsbehörde habe sich trotzdem rechtmäßig für die Südvariante entschieden. Es habe berücksichtigen dürfen, dass die gut einen Kilometer längere Nordvariante deutlich höhere Baukosten verursachen würde.