Fall Ayleen demnächst vor dem Landgericht
Kreis Gießen (red). Per Beschluss hat das Landgericht Gießen das Strafverfahren im Zusammenhang mit dem Tod des Mädchens Ayleen eröffnet und damit die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Gießen zur Hauptverhandlung zugelassen.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten im Wesentlichen vor, die 14-jährige Ayleen im Juli 2022 mit seinem Auto in Gottenheim (Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald) abgeholt und sie in eine Waldgemarkung nach Cleeberg gelockt zu haben. Im Bereich eines Feldweges soll der Angeklagte das Mädchen aus sexuellen Motiven heraus getötet und anschließend ihren Leichnam zum Teufelsee bei Echzell (Wetteraukreis) gebracht haben.
Termine zur Durchführung der Hauptverhandlung werden derzeit abgestimmt.