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Fast sechs Jahre Haft für Räuber

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Ein Räuber, der mit zwei weiteren Kumpanen eine Spielothek in Linden überfiel, muss für fünf Jahre und elf Monate in das Gefängnis. Symbolfoto: dpa © Red

Ein 34-Jähriger Räuber bedrohte 2021 einen Angestellten einer Spielothek im Lindener Stadtzentrum. Jetzt muss er für fast sechs Jahre in Haft.

Linden (bcz). Drei maskierte Männer überfielen Anfang 2021 am späten Abend ein Spielcasino in Lindens Stadtzentrum. Jetzt ist das Urteil für den letzten der drei Täter gesprochen. Der 34-jährige Angeklagte mit türkischen Wurzeln muss für fast sechs Jahre in Haft.

Das Landgericht Gießen verurteilte ihn wegen besonders schweren Raubes und Körperverletzung. Die Beute des Raubzuges betrug gerade einmal 603 Euro. Seine beiden Mittäter wurden bereits zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Er war zunächst ins Ausland stiften gegangen.

In die Türkei getürmt

Eigentlich saß der 34-Jährige mit den beiden anderen Tätern bereits 2019 auf der Anklagebank. Doch nach dem Prozessauftakt türmte er in die Türkei und blieb dort bis 2022. Er kehrte nach Deutschland zurück und stellte sich der Polizei. Vor Gericht zeigte er sich reumütig und gab die Tat zu, doch die Hoffnung auf ein mildes Urteil war verfehlt. Die beiden Mittäter hatten noch weitere fünf Raubzüge veranstaltet. Dafür verbüßen sie gerade Haftstrafen von insgesamt zehn Jahren. Sie kamen günstiger weg als der jetzige Angeklagte, der sich vieles durch seine Flucht verbaute.

Als Gründe für seine Flucht nannte er die Erkrankung seines Vaters und familiäre Probleme. »Ich hatte mir gedacht, wenn ich jetzt in den Knast gehe, dann sehe ich meinen Vater nicht mehr und kann meine Frau nicht unterstützen. Da habe ich halt meine Sachen gepackt.« Heute weiß er, dass das keine gute Idee war, denn ein Strafabzug, so wie es bei seinen beiden Mittätern gemacht wurde, kam für ihn nicht mehr in Frage. »Ich habe daraus gelernt. Ich will jetzt für meine Familie da sein«, hatte er am ersten Verhandlungstag gesagt. Er ist seit acht Jahren verheiratet und hat einen zweijährigen Sohn. Daher wolle er jetzt einen Schlussstrich ziehen.

Bedröhnt in das Casino

Laut Gericht stellte sich der Tathergang wie folgt dar: An jenem Abend fuhr er mit einem Kumpel zu einem weiteren Bekannten. Dort tranken alle drei und rauchten Haschisch.

Irgendwann beschlossen die beiden anderen die nahe gelegene Spielothek auszurauben und überredeten ihn mitzumachen.

Maskiert und bewaffnet mit einem Taschenmesser, einer Schreckschusspistole und einem Samurai-Schwert stürmten sie in die Spielhalle mit den Worten »Hände hoch. Das ist ein Überfall«. Der Angeklagte bedrohte mit einem Samurai-Schwert einen Angestellten.

Als dieser seiner Aufforderung nicht schnell genug nachkam, trat der Angeklagte ihn in die Seite. Ein anderer Täter nahm das Geld aus der Kasse und der dritte hielt in der Zwischenzeit zwei Frauen, die zufällig dort waren, in Schach. Anschließend fuhren die drei zu einer Grillhütte in Niederkleen, teilten die Beute und verbrannten dort ihre Sachen.

»Unterste Schmerzgrenze«

»Unter der Berücksichtigung sämtlicher Faktoren ist das die unterste Schmerzgrenze, die die Kammer vertreten kann«, sagte der Vorsitzende Richter Dr. Klaus Bergmann in der Urteilsbegründung. Da die drei Männer bei der Tat bewaffnet und maskiert waren, musste diese Tat als besonders schwerer Raub geahndet werden. Der gesetzlich vorgeschriebene Strafrahmen liegt zwischen fünf und 15 Jahren. »Das war kein minderschwerer Fall. Daran war nicht im Traum zu denken«, wurde Bergmann deutlich.

Zwar wertete das Gericht den Tritt gegen den Angestellten nur als einfache Körperverletzung, negativ wurde ihm angelastet, dass er eine gefährliche Waffe bei sich trug, mit der er vor dem Gesicht des Angestellten herumfuchtelte. Es hätte ärgeres geschehen können. »Man muss die psychischen Folgen der Tat mit einbeziehen. Alle drei Zeugen litten erheblich darunter, wie sie in ihren Aussagen dokumentierten«, erläuterte der Vorsitzende Richter. Das Geständnis wertete das Gericht zwar positiv, aber nicht überschwänglich, da der Angeklagte schon häufiger vor Gericht gestanden hatte, allerdings für andere Delikte wie Betrug oder Fahren ohne Führerschein.

Abschließend riet Bergmann dem Angeklagten, dass er die positiven Ansätze, die er während der Verhandlung und seiner Untersuchungshaft an den Tag gelegt habe, weiter fortzuführen.

Zudem solle er die Zeit nutzen, um eine Ausbildung zu beenden, damit er nach der Haft in der Lage sein könne, sich und seine Familie zu ernähren. Vor der Tat und seiner Flucht hatte er eine Ausbildung zum Koch begonnen, diese jedoch nicht beendet. Der Angeklagte nahm das Urteil gefasst auf, schaute ab und zu in den Zuschauerraum zu seiner Familie und seinem zweijährigen Sohn.

Die Staatsanwaltschaft hatte sechs Jahre und drei Monate Haft gefordert, während sein Verteidiger Rechtsanwalt Alexander Hauer für eine Haftstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten plädiert hatte.

Mit seinem Schuldspruch blieb das Gericht unter der Forderung der Staatsanwaltschaft.

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