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Freigängerkatzen kastrieren lassen

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Von: Frank-Oliver Docter

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Eine Katze tobt ausgelassen über eine Wiese und genießt ihre Freiheit. Symbolfoto: Patrick Pleul/dpa © Red

Seit heute gilt in Heuchelheim erstmals eine Katzenschutzverordnung, die auch Vorgaben zu Kennzeichnung und Registrierung macht. Bei Verstößen droht ein Bußgeld.

Heuchelheim . Wenn Katzen lesen könnten, würde wahrscheinlich die eine oder andere von ihnen jetzt nur noch mit größter Wachsamkeit durch das Gemeindegebiet von Heuchelheim streifen. Jedenfalls solange sie nicht kastriert, gekennzeichnet und registriert ist. Ab dem heutigen Freitag nämlich gilt hier erstmals eine Katzenschutzverordnung. Heuchelheim ist überhaupt erst die dritte Kreiskommune, die eine solche auf den Weg gebracht hat, nach Buseck und Reiskirchen.

Die laut Bürgermeister Lars Burkhard Steinz »im Gemeindevorstand mit großer Mehrheit angenommene« Verordnung richtet sich an Katzenhalter, die ihrem Stubentiger unkontrollierten Zugang ins Freie gewähren. Als Katzenhalter gilt hierbei auch, wer frei laufenden Katzen regelmäßig Futter zur Verfügung stellt. Sie alle haben dafür zu sorgen, dass die Katze von einem Tierarzt kastriert, mittels Tätowierung oder Mikrochip gekennzeichnet und registriert wird. Ausgenommen sind Katzen im Alter von weniger als fünf Monaten. Wer dem nicht nachkommt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld »von bis zu 5000 Euro« belegt werden.

Ausnahmen und Kostenfrage

Für die Zucht von Rassekatzen können auf Antrag Ausnahmen von der Kastrationspflicht zugelassen werden, sofern eine Kontrolle und Versorgung der Nachzucht glaubhaft dargelegt wird, heißt es in einem weiteren Paragrafen. Und weiter: Ist eine fortpflanzungsfähige Freigängerkatze nicht gekennzeichnet und registriert und kann ihr Halter nicht innerhalb von 48 Stunden identifiziert werden, so kann das Ordnungsamt der Gemeinde die Kastration auf Kosten des Halters durchführen lassen.

Hintergrund der neuen Verordnung ist, dass diese »den Tierschützern vor Ort nun die Handhabe gibt, im Sinne der Begrenzung der Katzenpopulation tätig zu werden«, erläutert Steinz auf Nachfrage des Anzeigers. »Wir setzen lediglich den rechtlichen Rahmen.« Für die Gemeinde Heuchelheim sind damit keine Kosten verbunden. Auch sei von dieser Seite nicht geplant, Katzen zu kontrollieren oder hierfür »gemeindliche Arbeiter herumgehen zu lassen«, macht der Bürgermeister deutlich.

Um das Einfangen und Kastrieren der Tiere sowie Kennzeichnung und Registrierung und die mit alldem verbundenen Dinge kümmern sich vielmehr die ehrenamtlich tätigen Mitglieder des ortsansässigen »Katzenreich e.V.«, der sich durch Spenden finanziert. Vereinsvorsitzende Ilona Kreiling zeigt sich im Gespräch mit dieser Zeitung »sehr froh« über die Katzenschutzverordnung. Zumal sie sich schon sehr lange dafür einsetzt.

Der Verordnung zugrunde liegt »ein Entwurf aus dem Innenministerium«, lässt Steinz wissen, »wir haben daran nichts geändert.« Mit dem Verein sei ebenfalls abgesprochen, dass dieser »nach Hinweisen und eigenem Ermessen tätig werden kann«.

Rechtssicherheit und Vorgehen

Es ist vor allem die nun bestehende Rechtssicherheit, die dem »Katzenreich e.V.« und seinen Unterstützern wichtig ist. Wenngleich Kreiling erzählt, sich bereits »seit 30 Jahren« dafür zu engagieren, die Katzenpopulationen in Heuchelheim und einigen anderen Kreiskommunen unter Kontrolle zu halten. »Wir versuchen immer, einen kompletten Wurf einzufangen«, sagt sie zur Vorgehensweise. Falls das nicht gelingt, »besteht die Gefahr, dass sich die Tiere im Ort verteilen und woanders neue Populationen entstehen«.

Zum Einfangen am besten geeignet seien Fallen, in welche die Samtpfoten mit Katzenfutter oder Milch hineingelockt werden. Durch die herunterfallende Klappe können sie dann nicht mehr fliehen. Jedes Jahr würde man auf diese Weise circa 50 Katzen einfangen und fürs Kastrieren zum Tierarzt bringen, berichtet die Vorsitzende. Pro Tier fallen hierbei Kosten von rund 200 Euro an. Die von Privatpersonen und zwei Stiftungen eingehenden Spenden seien »zweckgebunden«. Sollte es keine Hinweise auf einen Besitzer geben, wird die Katze gezähmt und dann an Interessierte vermittelt.

Wie viele Freigänger- und wild lebende Katzen derzeit in und rund um Heuchelheim und Kinzenbach umherstreifen, kann Kreiling »nicht abschätzen«. Zumal die Tiere »meist in den Abendstunden unterwegs sind«. Und dank ihrer natürlichen Instinkte geschickt sind, potenziellen Gefahren schnell aus dem Weg zu gehen. Allerdings sei ein Teil »schon längst kastriert«, schließlich hat der Verein das Problem bereits seit Längerem im Blick. Mittlerweile baut man die Fallen auch selbst.

Zudem wissen die Mitglieder, wo gute Chancen bestehen, frei lebende Katzen anzutreffen. So berichtet Ilona Kreiling von »einem Bauernhof in der Gemeinde«, wo sich immer wieder mal unkastrierte Tiere aufhalten. Den genauen Ort dieses Gehöfts möchte sie jedoch nicht nennen. Ansonsten gehe man auch schon mal »von Tür zu Tür«, um Hinweise zu erhalten oder anzukündigen, dass in der jeweiligen Gegend Freigängerkatzen vermutet werden.

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