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Geflügelpest: Überwachung bleibt bestehen

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Kreis Gießen (red). Nach dem Ausbruch der Geflügelpest in Hungen-Utphe Anfang November hebt das Veterinäramt am 1. Dezember die Drei-Kilometer-Schutzzone rund um den betroffenen Betrieb auf. Das bedeutet: Die verschärften Regelungen für Haltungen in diesem nah an den Ausbruchsort angrenzenden Bereich entfallen zwar, es gelten aber weiterhin alle Regelungen der zehn Kilometer umfassenden Überwachungszone.

Die Überwachungszone bleibt weiter bestehen, die bisherige Schutzzone wird nun Teil der Überwachungszone.

Verantwortliche von Haltungen in diesem Gebiet müssen weiterhin dieselben Vorkehrungen zum Schutz vor der Geflügelpest einhalten, die bereits seit dem Ausbruch gelten - damit auch die Pflicht zur Aufstallung. Details sowie Informationen über alle weiteren Regelungen sind unter www.lkgi.de nachzulesen. Dort wird auch die Allgemeinverfügung bereitgestellt, die die Aufhebung der Schutzzone vorsieht.

Das Veterinäramt stellt die Aufhebung der Überwachungszone und damit auch ein Ende der Pflicht zur Aufstallung für Mitte Dezember in Aussicht, wenn die Situation es zulässt. Darüber wird erneut informiert.

Bisher gab es keine weiteren Nachweise des Erregers.

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