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Gotteshaus bleibt weiter gesperrt

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Von: Frank-Oliver Docter

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gikrei_1504_Biebertal_Koe_4c © Frank-Oliver Docter

Die Stützmauer unterhalb der evangelischen Kirche im Biebertaler Ortsteil Königsberg muss saniert werden. Das 1654 errichtete Gebäude steht seit einem Jahr nicht für Veranstaltungen zur Verfügung.

Biebertal . Schon von weither sichtbar, thront die evangelische Kirche hoch oben über dem Biebertaler Ortsteil Königsberg. Das im Barock-Stil errichtete, denkmalgeschützte Gotteshaus aus dem Jahr 1654 ist ein wahres Schmuckstück. Seit fast einem Jahr aber ist die Kirche aus sicherheitstechnischen Gründen gesperrt. Auf Anordnung der Bauaufsicht des Landkreises Gießen, die auch ein Betretungsverbot erlassen hat. Denn an der ungefähr 15 Meter hohen Stützmauer - zugleich die äußere Ringmauer der noch etwas höher gelegenen Burg Königsberg - wurden erhebliche Schäden festgestellt. Wann diese repariert werden und die Sperrung aufgehoben wird, ist derzeit allerdings noch »unklar«, teilt der Kreis auf Nachfrage des Anzeigers mit.

Voraussetzung dafür sei »die Durchführung einer Sanierungsmaßnahme« an der historischen Mauer. Da hierfür aber bislang keine Firma beauftragt werden konnte, kann auch kein voraussichtliches Öffnungsdatum genannt werden. Die Gottesdienste müssen daher bis auf Weiteres im Pfarrsaal in der Schloßstraße stattfinden.

Stimmungslage

Für die Gemeindemitglieder ist das keine einfache Situation. Dort sei man »teils hoffnungsvoll, teils konsterniert«, beschreibt Pfarrer Daniel Schweizer im Gespräch mit dieser Zeitung die Stimmungslage. Gerade an Weihnachten und Ostern habe den Gläubigen die Kirche »sehr gefehlt«.

Genauso ergeht es laut dem Kirchenvorstandsvorsitzenden Dr. Rainer Sperling anderen Nutzern wie etwa Gesangverein oder Kindergarten. Nicht zu vergessen all die in der Kirche geplanten Konzertveranstaltungen, die teilweise abgesagt werden mussten.

Eine gute Nachricht gibt es aber dennoch: »Am Kirchengebäude selbst wurden keine Schäden entdeckt«, berichtet Schweizer.

Wie Beide erläutern, begann alles damit, dass ein Nachbar, auf dessen Grundstück sich ein Teil der Stützmauer befindet, am Mauerfuß eine über zwei Meter hohe Erdaufschüttung entfernte. Der Kreis spricht von ihm als »Verursacher«. Gegen diesen sei dann »eine Verwaltungsverfügung erlassen worden, in der ihm angeordnet wurde, bestimmte Maßnahmen zur Herstellung der Standsicherheit des Kirchengebäudes durchzuführen«. Dafür wurde ihm eine mehrmonatige Frist eingeräumt, die mittlerweile abgelaufen ist, ohne dass der Inhaber des Nachbargrundstücks tätig geworden ist. Mit der Verwaltungsverfügung hatte die Bauaufsicht ihm bereits »die Durchführung der Maßnahmen mittels Ersatzvornahme angedroht, sofern der Verursacher die Anordnungen nicht befolgt«, wie es weiter heißt.

Der Begriff »Ersatzvornahme« besagt, dass eine Behörde die Sanierungskosten vom Grundstücksbesitzer zurückfordern kann. Und das soll auch in diesem Fall geschehen: »Die entstehenden Kosten wird der Verursacher tragen«, macht die Fachaufsicht deutlich. Seitens des Landkreises würden zudem keine Fördermittel zur Verfügung gestellt.

»Aktuell wird die Herstellung der ursprünglich vorhandenen Mauer mit Hinterfüllung und Verdichtung geplant«, erläutert ein Sprecher des Landkreises. Anhand des vorliegenden Berichts des eingeschalteten Baugrundinstituts, das schon die Sperrung befürwortete, wurde eine Leistungsbeschreibung erstellt. Diese hat man an bislang zwölf Firmen geschickt und diese gebeten, ein Angebot einzureichen.

»Schnellstmöglich«

Die für die Mauersanierung zu erwartenden Kosten werden von der Kreisbauaufsicht mit »mehreren 10 000 Euro« beziffert. Eine genauere Kostenschätzung sei erst nach der Auftragsvergabe möglich. Ziel sei es, »die Arbeiten schnellstmöglich umzusetzen«. Aus diesem Grund wurde den angefragten Firmen mitgeteilt, dass »ein Auftrag nur erteilt werden kann, wenn die Ausführung der entsprechenden Maßnahmen innerhalb von vier Wochen nach der Auftragserteilung möglich ist«, so der Landkreis weiter.

Sollte das hierfür benötigte Material in diesem Zeitraum nicht vorrätig oder lieferbar sein, ist eine Fristverlängerung möglich. Zum Ende der Sanierungsarbeiten muss schließlich ein sogenannter Standsicherheitsnachweis durch Experten erfolgen.

Die letzte Restaurierung der Stützmauer liegt noch gar nicht so lange zurück. 1990 sei das gewesen, erinnert sich Sperling. Damals sei das gesamte Bauwerk »verdichtet« worden. Zudem habe vergangenes Jahr die Kreisbauaufsicht der Gemeinde beziehungsweise Landeskirche - in diesem Fall die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) - aufgetragen, schon einmal Arbeiten an den in die Mauer integrierten Stützpfeilern vornehmen zu lassen. »Das war durch eine von der Kirche beauftragte Firma innerhalb von zwei Wochen erledigt«, erzählt der Vorsitzende des Kirchenvorstands.

Ihren Teil hat die Gemeinde also erfüllt. Und so wartet man nun darauf, dass die übrigen Sanierungsmaßnahmen möglichst bald angegangen werden. »Viele wünschen sich, die Gottesdienste wieder hier oben feiern zu können«, weiß Pfarrer Schweizer.

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gikrei_1504_Biebertal_Koe_4c_1 © Frank-Oliver Docter

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