HEUCHELHEIM - (red). Die Begründung „Papers für seine selbstgedrehten Zigaretten kaufen zu wollen“ reichte bei der Kontrolle eines 20-Jährigen als triftiger Grund nicht aus.
Die Polizei hatte den Mann gegen 1 Uhr in der Gießener Straße gestoppt und kontrolliert. Auf ihn kommt nun ein Bußgeld wegen des Verstoßes gegen die nächtliche Ausgangsbeschränkung zu.