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Kein Gefälligkeitsauftrag

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Das Pohlheim-Logo hat schon viel Aufmerksamkeit auf sich gezogen. Design: Saarbourg © Red

Der Akteneinsichtsausschuss beendet seine Arbeit um die Logo-Vergabe in Pohlheim und stellt fest, dass es keinen Gefälligkeitsauftrag gab.

Pohlheim (ww). Der Pohlheimer Akteneinsichtsausschuss hat zum Logo-Gate in Pohlheim am Montag festgestellt, dass es kein Gefälligkeitsauftrag an das Büro Saarbourg Design GbR gegeben hat. Der mit den Stimmen der SPD und der Grünen verabschiedete Bericht wird auch enthalten, dass für die neue Außendarstellung der Limesstadt ab Amtsantritt von Andreas Ruck (parteilos) fast 36 000 Euro, verteilt auf mehrere Rechnungen, im Vorjahr ausgegeben wurden.

Seine Vergabe an die Watzenborn-Steinberger Firma, ohne den Wettbewerb zuzulassen, wurde von der Opposition stark kritisiert, als das gefällige Logo öffentlich wurde und führte zum Akteneinsichtsausschuss.

Weder das Parlament noch die Pohlheimer selbst wurden beteiligt, obwohl sich Ruck für eine Bürgerbeteiligung in städtischen Angelegenheiten ausgesprochen hatte, war einer der Vorwürfe. Hintergrund ist, dass der neue Bürgermeister die Corporate Identity der Limesstadt auffrischen wollte. Als es zum Ärger kam, hatte der Bürgermeister noch im Juli erklärt, dass nur rund 2000 Euro für das Logo gezahlt worden seien. Aus dem eingesehenen Kontenverkehr geht jedoch hervor, dass zur Umsetzung schon damals 6300 Euro von der Stadt gezahlt worden waren, für das Logo und die Silhouettengrafik. Das teilte der Ausschussvorsitzende Lorenz Diehl (CDU) im Nachgang auf Anfrage mit.

Formulierungen geändert

Er ist als Vorsitzender dafür zuständig, einen Abschlussbericht zu formulieren. Es gab noch Änderungsanträge zu seinen Entwürfen, unter anderem von Eckart Hafemann (Grüne). Eine Endfassung lag daher noch nicht vor. Sie wird am 21. Juli den Pohlheimer Stadtverordneten von Diehl vorgestellt. Für den geänderten Entwurf stimmten an diesem Abend im Gremium drei SPDler und zwei Grüne. Es fehlte an diesem Tag Fabian Schäfer von der FDP, der sich auch nicht vertreten lassen konnte, sodass nur neun Stimmen abgegeben werden konnten. Es enthielten sich Diehl und Samuel Gergin (beide CDU) ebenso wie FW-Mann Andreas Schuch. Der CDU-Stadtverordnete Reiner Leidich (CDU) sprach sich gegen den Tenor im Bericht aus. Ruck hatte sich bereits die Absolution der Kommunalaufsicht in der Angelegenheit geholt. Sein Tun sei von der Hessischen Gemeindeordnung gedeckt, hieß es von dort in einem Schreiben. Pohlheims Bürgermeister hatte sein Vorgehen laut Diehl auch damit begründet, dass das städtische Marketing eine Vertrauenssache sei.

Von den ortsansässigen in Frage kommenden Firmen wurde jedenfalls nur eine, die Saarbourg GbR, für den Auftrag angefragt. Deren Geschäftsführerin ist auch Ortsvorsteherin für die SPD in der Kernstadt. Ende Juni 2021 gab der Magistrat nachträglich das Logo frei. Klar sei auch gewesen, dass erste Rechnungen in Höhe von 1163 Euro bis 30. April des Vorjahres noch ohne Haushaltsgenehmigung verausgabt worden seien.

Es sei auch über das Vergaberecht gesprochen worden, allerdings ohne Bewertung. Im Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz in der Fassung bis September 2021 kann bis zu einer Dienstleistungssumme von 100 000 Euro der Auftrag frei vergeben werden, allerdings ist ab 50 000 Euro ein Interessenbekundungsverfahren durchzuführen. Nach einem Runderlass besteht aber die »Pflicht zur Aufforderung zur Angebotsabgabe von mind. 5 Vergleichsangeboten« zwischen 10 000 und 50 000 Euro. In einer Vergabeordnung für Pohlheim steht zusätzlich, dass ab 7500 Euro eine Internetrecherche zu Angeboten vorzunehmen ist. Eine Auftragsvergabe kann nur bis 1000 Euro mündlich erfolgen.

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