Kreisausländerbeirat wird im Dezember neu gewählt
Kreis Gießen (vb/jpa). Der Kreisausländerbeirat muss neu gewählt werden - voraussichtlich am 18. Dezember. Das Gremium hat am Donnerstagabend beschlossen, dass gegen die Entscheidung des Gießener Verwaltungsgerichts keine Berufung beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel beantragt werden soll.
Die Gießener Richter hatten entschieden, dass der Kreistag die Wahl vom März 2021 zu Recht für ungültig erklärt hatte. Kern des Rechtsstreits war, dass der Kreiswahlausschuss die mit AfD-Vertretern besetzte »Konservative Liste« wegen eines Formfehlers beim Aufstellen der Kandidatenliste nicht zugelassen hatte. Zwei andere Listen hatten den gleichen Fehler begangen, durften aber zur Wahl antreten. Dies sei ein »Verstoß gegen das Demokratieprinzip«, hieß es in der Begründung der Gießener Richter.
Letztlich habe es keine Argumente für eine Berufung gegeben, erklärte Tim van Slobbe, der Vorsitzende des Kreisausländerbeirats, auf Anfrage. Er hatte die Klage angestrengt. Weiterzumachen, wäre »unseriös« gewesen. Es gehe nicht darum, Zeit zu schinden. Sobald das Gießener Urteil rechtskräftig ist, ist er nur noch geschäftsführend im Amt. Der Beirat existiert dann bis zur Neuwahl nicht mehr.
Es sei »super«, dass die »AfD-Liste«, die »den Kreisausländerbeirat von innen zerstören will«, für eineinhalb Jahre aus dem Gremium herausgehalten wurde, erklärte van Slobbe. Er hält es weiterhin für einen Fehler, dass der Kreistag die Wahl für ungültig erklärte.
Wie geht es jetzt weiter? Um die Fristen einzuhalten, bleiben nur zwei mögliche Wahltermine: 18. und 25. Dezember. Dies berichtete die stellvertretende Kreiswahlleiterin Heike Wortmann auf Anfrage. Der 25. Dezember ist bekanntlich der erste Weihnachtsfeiertag und dürfte demnach nicht in Frage kommen. Der Kreistag entscheidet Ende September. Bei der Gelegenheit müsste auch die Hauptsatzung geändert werden, wenn man die Wahl als reine Briefwahl durchführen will.
Der Kreisausländerbeirat lehnt diese Pläne ab. Eine Briefwahl sei wesentlich komplexer und fehleranfälliger als eine Urnenwahl, gerade für Personen, die die deutsche Sprache noch nicht gut beherrschen oder keine/wenige Erfahrungen mit demokratischen Wahlen haben, heißt es in einer Stellungnahme. Zudem geb es »schwere rechtliche Bedenken« hinsichtlich der erforderlichen Freiheit, Geheimheit und Öffentlichkeit der Wahl. Das Gremium verweist dazu auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts.
Vorgeschlagen wird, dass eine Briefwahl zusätzlich zur Urnenwahl möglich sein soll. Mit Blick auf die erfahrungsgemäß eher geringe Wahlbeteiligung könne überlegt werden, pro Ort oder Stadtteil nur ein Wahllokal zu öffnen. Um das Wahlgeheimnis zu wahren, sollten die Stimmen an zentralen Orten gezählt werden.
Laut des AfD-Fraktionsvorsitzenden Jörn Bauer steht noch nicht fest, ob die »Konservative Liste« wieder zur Wahl antritt. Van Slobbe geht davon aus: »Die können sich warm anziehen und werden viel Spaß haben. Wir haben keine Angst und sind gut vorbereitet.«