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Landkreis Gießen: Über 40 000 Kinderporno-Dateien besessen

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Von: Ernst-Walter Weißenborn

KREIS GIESSEN - (ww). 20 Jahre in der forensischen Klinik verbrachte ein heute 48-Jähriger wegen mehrerer Fälle von Kindesmissbrauch. Jetzt musste sich der Wahl-Österreicher vor dem Landgericht Gießen verantworten, denn nach seiner Entlassung holte er sich in seiner damaligen Wohnung im Kreisgebiet kinderpornografische Dateien aus dem Internet. 359 Filme und 192 Fotos, darunter auch solche, die Sex mit Tieren zeigen, wurden über einen Tauschbörsendienst innerhalb von neun Monaten heruntergeladen.

In 35 Fällen konnte ihm auch die Weiterverbreitung über den Dienst nachgewiesen werden. Der damals ledige Mann räumte unumwunden die Taten ein, die fast ein halbes Jahrzehnt zurückliegen und in einer Kreiskommune geschahen. Durchschnittlich waren alle gezeigten Kinder unter 14 Jahre alt, stellte der Staatsanwalt fest.

Nach einer Hausdurchsuchung wurden PC, Notebook und tragbare Festplatten ausgewertet, auf denen sich über 40 000 kinderpornografische Videos und Fotos fanden. Letztlich verurteilte ihn das Landgericht zu einer Freiheitsstrafe von eineinhalb Jahren und sechs Monaten, die auf zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurden. Der Mann machte dem Gericht die für die Bewährungsstrafe erforderliche positive soziale Prognose glaubhaft, indem er sich geständig zeigte und freimütig aus seinem Leben berichtete. Um zu unterstreichen, was sich verändert hat, hatte er seine neue Frau mitgebracht, die er 2016 geheiratet hatte. Sie saß im Zuschauerraum und verfolgte den Prozess.

Ihr habe er bereits zu Anfang der Beziehung gestanden, dass bei ihm die Wohnung durchsucht worden war. Beide zogen später nach Österreich, sodass sie jetzt wegen der Verhandlung nach Gießen anreisen mussten. Nicht dabei war der 17-jährige Stiefsohn des Angeklagten. Ihm hat das Paar bisher nichts von den Neigungen des Stiefvaters offenbart.

Auf Nachfrage des Richters, wie seine Frau damit umgegangen sei, meinte der Angeklagte: "Sie war geschockt, aber gab mir noch eine Chance." Beide, er aufgrund seiner Neigung und sie aufgrund einer Erkrankung, leben im Nachbarland sehr zurückgezogen und er habe keinen Kontakt zu anderen Jugendlichen unter 18 Jahren, außer dem Sohn.

Zwei Gutachter bestätigen dem Gericht, dass der 48-Jährige keine "Kern-Pädophilie" aufweise, sondern auch mit gleichaltrigen Partnern sexuelle Kontakte hatte. Der sexuelle Missbrauch von Kindern hatte in seiner Jugendzeit stattgefunden und brachte ihn in die forensische Psychiatrie. Ein Gutachter aus Gießen betonte, dass sich der Mann in Gesprächen dazu bekannt habe, sich bereits 2007 noch in der Klinik im Internetcafé illegale Dateien verschafft zu haben.

Der Richter stellte mahnend fest, dass "die Veranlagung ein Teil von Ihnen ist, den Sie beherrschen lernen müssen". Er erkannte jedoch, dass sich das Ganze nicht wie üblich durch das Anschauen hin zum sexuellen Missbrauch hochgeschaukelt habe, sondern umgekehrt. "Sie sind jetzt nicht mehr nur für sich selbst verantwortlich", betonte der Vorsitzende im Hinblick auf die jetzt bestehende Ehe. Der Angeklagte selbst blickte auf die Zeit der illegalen Downloads zurück: "Neigungen kann man nicht ablegen, nicht abschneiden und ich dachte damals, ich müsse das mit mir selbst ausmachen." Er habe ein öffentliches Leben geführt und eines allein in den vier Wänden seiner Wohnung. Dass seine Taten aufgedeckt werden könnten, darum habe er sich keine Gedanken gemacht.

Der Staatsanwalt hatte in seinem Plädoyer eine Gesamtstrafe von zwei Jahren bei fünf Jahren Bewährung wegen der Vielzahl der Taten und der erheblichen Vorbelastungen gefordert. Zudem sorgte er sich, dass möglicherweise eine zukünftige Freundin des Stiefsohns die Neigung des Angeklagten wieder entfachen könnte.

Dieser Ansicht schloss sich der Strafverteidiger des Angeklagten nicht an, der ein Jahr Freiheitsstrafe auf ein Jahr Bewährung als ausreichend ansah. Er betonte auch, dass der Mann bei dem Tauschbörsendienst nicht aktiv Kinderpornografie hochgeladen habe. Das Tauschprogramm funktioniere so, dass Dateien, die man auf den PC aus dem Internet befördere, auch gleich wieder angeboten würden, sogar als Fragmente, um so automatisiert die Verbreitungsrate zu erhöhen. "Mein Mandant hat sie nicht wie ein Dealer verschachert." Er merkte zudem an, dass bis zur Verurteilung fast ein halbes Jahrzehnt vergangen sei. Der Wahl-Österreicher habe im Übrigen gelernt, mit seiner Pädophilie umzugehen.

Das Schöffengericht erkannte letztlich auf 18 Monate Freiheitsstrafe bei zwei Jahren Bewährung und erteilte dem derzeit arbeitslosen Verurteilten, der auf Rechtsmittel verzichtete, die Auflage, 2000 Euro an eine noch zu benennende gemeinnützige Organisation in Raten zu zahlen und seinen Bewährungshelfer regelmäßig aufzusuchen. Zudem darf der Mann Jugendliche unter 18 Jahren nur in Begleitung eines Erwachsenen aufsuchen. Mit dem Spruch machten es sich der Richter und die zwei Schöffen, die im Amtsgericht ihren ersten Einsatz hatten, nicht leicht. Der Vorsitzende war der Meinung, dass der Mann in stabilen Verhältnisse lebe. Klar wurde aber auch, dass es einen Rückfall geben könnte, wenn die Ehe instabil wird.

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