Autobahn-Blockade bei Reiskirchen war keine Straftat
Stundenlang war die A 5 bei Reiskirchen lahmgelegt. Das Abseilen von der Brücke erfüllt laut Staatsanwaltschaft aber keinen Straftatbestand
Mit einer Rettungsleiter "pflückte" die Feuerwehr die drei unter der Brücke baumelnden Aktivisten, die drei Stunden lang die A 5 lahmlegten. Archivfoto: Berghöfer
Jetzt teilen:
Jetzt teilen:
KREIS GIESSEN - (ib). Dass Aktivisten aus dem Umfeld der Gegner des Baus der A 49 mit einer Aktion an der Autobahnbrücke zwischen Bersrod und Reiskirchen für mehrere Stunden die A 5 lahmgelegt haben, hat keine strafrechtlichen Konsequenzen. Nach der Autobahnblockade nahm die Polizei neben den drei Aktivisten vier weitere Personen für einige Stunden in Gewahrsam. Die Polizei hat später die Gießener Staatsanwaltschaft um eine strafrechtliche Einschätzung der Protestaktion gebeten. Laut Auskunft der Polizei wurden seitens der Staatsanwaltschaft Gießen die Tatbestände "Nötigung" und "Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr" aber verneint.
Grundsätzlich prüfe die Polizei, ob zivilrechtliche Regresspflichten seitens der Aktivisten bestehen. Für den Fall in Bersrod könne hier aber noch keine Aussage getroffen werden. Die Aktivisten hatten sich Anfang Oktober von der Autobahnbrücke abgeseilt, um sowohl den Erhalt des Dannenröder Forsts, als auch den Rückbau der A 5 zu fordern. Polizei und Feuerwehr hatten die Aktivisten von der Brücke geholt.