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Neue Regeln für mineralische Abfälle

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Anzeige- und Untersuchungspflichten gelten für bestimmten Bauschutt und Aushub ab 1. August, teilt das RP mit.

Kreis Gießen (red). In wenigen Monaten tritt die sogenannte Ersatzbaustoff-Verordnung in Kraft. Darauf macht das Regierungspräsidium aufmerksam. Hierbei handelt es sich um ein neues Regelwerk für die Verwertung mineralischer Abfälle, zum Beispiel in Form von Recycling-Baustoffen aus Bauschutt oder aus Bodenmaterial. Diese Regeln gelten ab dem 1. August in ganz Deutschland und sollen Boden und Grundwasser schützen. Es bestehen Anzeige- und Untersuchungspflichten.

Eine hessenweite Arbeitsgruppe der Umweltverwaltung bei den drei Regierungspräsidien hat hierzu Informationsblätter für verschiedene Zielgruppen erstellt.

Das Regierungspräsidium (RP) Gießen als Abfallbehörde in Mittelhessen empfiehlt Bauleuten, Grundstücksbesitzenden und Betreibern von Aufbereitungsanlagen, sich frühzeitig zu erkundigen. Das Herstellen, Inverkehrbringen und Verwenden mineralischer Abfälle für technische Bauwerke wird künftig nur noch nach bestimmten Kriterien zulässig sein. Wichtige Regelungen sind in Info-Blättern zusammengefasst. Diese finden sich im Internet unter rp-giessen.hessen.de/umwelt/ abfall/abfallnews/ersatzbau stoffverordnung.

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