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Reiskirchen: Freigang für Katzen nur nach Kastration?

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Von: Eva Pfeiffer

REISKIRCHEN/BUSECK - (ebp). Die Gemeinde Buseck hat sie schon, nun will auch Reiskirchen nachziehen und eine Satzung ausarbeiten, wonach Freigänger-Katzen künftig sowohl kastriert als auch gekennzeichnet und registriert werden müssen. Einen entsprechenden Antrag haben die Fraktionen von CDU, Freien Wählern und SPD gemeinsam vorgelegt. "Es gibt viele streunende Katzen in Reiskirchen", begründete Anja Stark (SPD) den Antrag in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am Donnerstagabend.

Mit einer entsprechenden Satzung könne man die Arbeit der Tierschutzvereine "auf rechtlich sichere Füße stellen".

Ein Verein, der sich um herrenlose Katzen kümmert, ist "Katzenreich" aus Heuchelheim. Vorsitzende Ilona Kreiling versucht bereits seit Jahren, mit den Bürgermeistern im Landkreis über eine Kastrationspflicht für Freigänger-Katzen zu sprechen. Doch nicht immer stößt sie dabei auf offene Ohren. "Es wäre schön, wenn weitere Gemeinden dem Beispiel Busecks folgen würden", sagte Kreiling im Gespräch mit dieser Zeitung. Ein "absoluter Brennpunkt" sei die Stadt Lich. In Langgöns entdecke man zunehmend in den Industriegebieten Katzen, die offenbar kein Zuhause haben und sich ungehindert vermehren. Die Situation in Reiskirchen habe sich durch die Arbeit der Tierschutzvereine etwas gebessert. "Aber wir wollen nicht, dass es wieder eskaliert." Wie viele Stubentiger es in der Gemeinde gibt, weiß keiner genau. Denn im Gegensatz zu Hunden müssen Katzen nicht angemeldet werden.

Bedenken gab es in der Ausschusssitzung, wie die Einhaltung der Satzung kontrolliert werden soll und wie und ob Verstöße sanktioniert werden können. Bürgermeister Dietmar Kromm (parteilos) äußerte Kritik: "Eine Satzung, die man nicht anwenden kann, ist wertlos." In Buseck sind Geldbußen zwischen zehn und 5000 Euro vorgesehen. Eine systematische Überprüfung der Freigänger-Katzen findet jedoch nicht statt. Tierärzte, Tierheim und Tierschutzvereine können die Halter aber auf die Kastrationspflicht hinweisen und dem Busecker Ordnungsamt Verstöße gegen die Verordnung melden. Uneinsichtige Halter wurden bereits durch die Gemeinde kontaktiert.

Bürgermeister Kromm gab im Ausschuss zu bedenken, dass man bei einer Freigänger-Katze in der Regel nicht wisse, wem sie gehöre. "Wenn die Zuchtkatze plötzlich kastriert nach Hause kommt, kann der Halter Schadensersatz verlangen." Die Tierschutzvereine, so der Rathauschef, könnten ihre Arbeit auch ohne eine entsprechende Satzung durchführen.

Bei "Katzenreich" erhofft man sich durch die Verordnung vor allem Rechtssicherheit und Handhabe gegenüber "Unbelehrbaren". Denn der Verein lässt verwilderte Katzen kastrieren. Theoretisch könnte hier aber eine strafbare Sachbeschädigung fremden Eigentums vorliegen, wenn die vermeintlich herrenlose Katze doch ein Zuhause hat. Eine gesetzliche Kastrationspflicht würde die Ehrenamtlichen schützen. Aus Gesprächen mit Tierheimleitern in Städten, wo bereits eine Kastrationspflicht gilt, wisse sie, dass in der Folge weniger herrenlose Katzenjunge abgegeben wurden, so Kreiling. Obwohl die Vereine ganzjährig im Einsatz seien, sei die "Katzenschwemme" im Kreis Gießen ein Problem.

Das Szenario, wonach eine teure Rassekatze ungewollt kastriert werden könnte, hält Kreiling für abwegig. Zum einen hätten die wenigsten Rassekatzen Freigang. Sollte doch mal eine vermisst werden, gebe es stets entsprechende Meldungen an die Tierheime und in den sozialen Medien. "Man merkt doch auch, ob eine Katze einen Besitzer hat oder nicht." Die Tierschützer würden in dem Fall versuchen, die Halter ausfindig zu machen.

Halter ermitteln

Eben dieses Ermitteln soll mit einer möglichen Verordnung einfacher werden. Denn Freigänger müssten in Reiskirchen künftig auch gechippt oder tätowiert und registriert werden. Letzteres ist beispielsweise bei der Tierschutzorganisation Tasso kostenfrei möglich. Wird ein Tier aufgegriffen, können Tierärzte oder Tierheime so zeitnah die Halter kontaktieren.

"Es gibt immer Beratungsresistente", hat Kreiling festgestellt. Teils scheitere die Kastration aber auch an den Kosten. Hier versuche der Verein zu unterstützen. Auf die Gemeinde kämen durch die Verordnung dagegen keine Kosten zu. Am kommenden Mittwoch berät die Gemeindevertretung über das Thema. Der Haupt- und Finanzausschuss hat bei einer Enthaltung (Grüne) die Annahme empfohlen.

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