Sperrzone entfällt
Kreis Gießen (red). Hessen gilt durch eine EU-Verordnung ab sofort als frei von der Blauzungenkrankheit (BTV). Dadurch entfallen bestimmte Beschränkungen für den Transport von Rindern, Schafen, Ziegen und weiteren Tieren, die von der Krankheit befallen werden können. Durch die neue Regelung wird auch das bisherige BTV-Sperrgebiet in Langgöns aufgehoben.
Darauf weist das Veterinäramt des Landkreises Gießen hin.
Bisher durften Tiere, die an BTV erkranken können, Sperrzonen auch innerhalb Hessens nur mit dem Nachweis einer Impfung oder überstandenen Infektion verlassen. Innerhalb Hessens entfällt diese Beschränkung nun. Seit 16. Juli liegen in Deutschland nur noch das Saarland und Rheinland-Pfalz in der BTV-8-Sperrzone. Werden für die Blauzungenkrankheit empfängliche Tiere aus diesen beiden Bundesländern nach Hessen und in den Landkreis Gießen gebracht, besteht aber weiter die Nachweis-Pflicht.
Die Blauzungenkrankheit wird von Mücken (Gnitzen) übertragen und kann Rinder, Schafe, Ziegen, Büffel, Wildwiederkäuer, Lamas, Alpakas und weitere Tiere befallen. Das Veterinäramt rät in jedem Fall zu einer Impfung - auch weil je nach Situation wieder neue Sperrgebiete entstehen können. Nach einem Nachweis der Erkrankung werden sie mit einem Radius von 150 Kilometern um den betreffenden Ort eingerichtet. Der Transport in freie Gebiete ist dann nur nach einer Impfung möglich, die mindestens 60 Tage zurückliegen muss.
Weitere Informationen gibt es unter lkgi.de sowie beim Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschutz, E-Mail poststelle.avv@lkgi.de, 0641/9390-6200.