Zollfahnder: Rabatte auf Tabak unzulässig
Kreis Gießen (red). Bei gezielten Tabaksteuer-Kontrollen in Mittelhessen wurden Verstöße festgestellt, teilt das Hauptzollamt Gießen mit. Dabei wurden 206 Kilogramm unversteuerter Wasserpfeifentabak-Tabak und 15 240 Zigaretten sichergestellt.
Die Kontrollen fanden in Shisha-Bars, Geschäften und auf der Straße statt. Die Kontrolleure deckten in 13 Objekten mehrere Fälle von Steuerhinterziehung und -ordnungswidrigkeiten auf.
In Shisha-Bars fündig geworden
In Reiskirchen und Grünberg, nicht nur dort, wurde bei abendlichen Überprüfungen von Shisha-Bars kiloweise unversteuerter Wasserpfeifentabak sichergestellt.
Es wurden auch Geschäfte überprüft, die Wasserpfeifentabak verkaufen. Seit Juli darf der nur noch in Kleinverkaufspackungen mit einer Menge bis zu 25 Gramm veräußert werden. Um den Händlern den Verkauf von gelagerten, größeren Gebinden zu ermöglichen, gibt es eine (Abverkaufs-)Frist bis Mitte 2023.
Allerdings muss der Tabak immer zum auf dem Steuerzeichen angegebenen Wert verkauft werden. Ein Sonderangebot ist rechtlich nicht möglich.
»Einige Händler versuchen, vor Ablauf der Frist loszuschlagen, Rabatte zu gewähren und unter dem Steuerzeichenpreis zu verkaufen. Das ist illegal und eine Steuerordnungswidrigkeit. Darüber hinaus geht das zulasten der gesetzestreuen Händler«, so Michael Bender, Pressesprecher des Hauptzollamtes Gießen. »Wir werden unsere Kontrollen und Steueraufsichtsmaßnahmen in diesem Bereich fortsetzen.« Auch bei den jetzigen Kontrollen entdeckten die Zöllner solche Fälle. So gewährte zum Beispiel der Inhaber in einem Markt in Mengerskirchen unzulässigerweise 50 Prozent Rabatt auf (versteuerten) Wasserpfeifentabak, der der Preisbindung unterliegt. Ihm droht jetzt ein Bußgeld wegen einer Steuerordnungswidrigkeit.