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Sicherung nach Steinschlag

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Von: Imme Rieger

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Aus den Gefachen fallen Steine auf den Gehweg. Foto: Rieger © Rieger

Schnell reagiert hat die Gemeinde. Nachdem Fassadenteile vom Gebäude in der Lang-Gönser Obergasse 2 heruntergestürzt sind,, wurde der Bereich abgesperrt.

Langgöns (imr). »Nachdem Teile von der Fassade heruntergestürzt waren, mussten wir kurzfristig reagieren und den Bürgersteig in dem Bereich absperren und zusätzlich sichern«, sagt der Langgönser Bürgermeister Marius Reusch (CDU) zur aktuellen Situation vor dem alten Fachwerkhaus in der Obergasse 2 im Ortsteil Lang-Göns.

Das Gebäude ist seit vielen Jahren marode, steht im vorderen Teil leer, vor einiger Zeit wurde es sogar vorübergehend mit mehreren Balken abgestützt, die später wieder entfernt wurden. Die Bauaufsicht ist jetzt informiert, der Besitzer kontaktiert.

»Es ist ein Zustand, der weiter so nicht zu akzeptieren ist. Wir möchten uns damit nicht abfinden«, betont der Rathauschef. Er räumt jedoch ein, dass eine unmittelbare Einflussnahme schwierig sei. »Wenn wir als Gemeinde die Möglichkeit haben, mitzuhelfen und vielleicht auch über das Vorkaufsrecht aktiv werden können, möchten wir das gerne tun. Aktuell können wir nur Druck ausüben.«

Der Lang-Gönser Ortskern im Kreuzungsbereich der Moorgasse/Obergasse und Breitgasse ist alles andere als eine gute Visitenkarte. Neben dem unansehnlichen Haus in der Obergasse 2 steht direkt links daneben das Ensemble mit den Gebäuden des ehemaligen Geschäftes Mode Beppler leer. Ebenfalls kein schöner Anblick. Auch hier ist eine mögliche zukünftige Nutzung noch nicht geklärt.

»Unser Ziel ist es, beide genannten Gebäude mitzuentwickeln, denn sie sind wichtig für das Ortsbild«, unterstreicht Reusch.

Ein großer Teil des historischen Ortskerns steht unter Ensembleschutz und gilt als »historisch wertvolle Gesamtanlage«. Doch viele Gebäude sind seit Langem sehr unansehnlich. »Wir kommen immer erst im Dunkeln, damit wir die hässlichen Häuser nicht sehen müssen«, berichtete einstmals ein Ehepaar aus einer Nachbargemeinde beim Gang über den Langgönser Weihnachtsmarkt. Dieser Satz kam nun wieder in Erinnerung. Und es gibt noch ein Problem: Anwohner hatten die von der Gemeinde aufgestellte Absperrung vor der bröckeligen Fassade in der Obergasse 2 kritisiert, insbesondere, dass die Fußgänger aufgefordert werden, auf die andere Straßenseite zu wechseln.

Eigentümer muss Kosten tragen

»Wie das praktisch an dieser Kreuzung mit Schwerverkehr und über 9100 Fahrzeugen pro Tag gehen soll, ist ein Rätsel«, moniert Werner Müller, der direkt rechts neben dem maroden Haus wohnt. »Wir sind natürlich froh, dass die Gemeinde so schnell gehandelt und den Bereich gesichert hat«, freut er sich. Dennoch bleibe die Option, von Gebäudeteilen getroffen oder von einem Auto überfahren zu werden. Er fragt sich deshalb: »Wo bleibt die Verkehrssicherheit für Fußgänger?« Eine mögliche Lösung wäre, so sein Vorschlag, zur Straße hin den schmalen Bereich auf dem Bürgersteig noch einmal zusätzlich zu sichern. Dieser Anregung ist der Bürgermeister nicht abgeneigt. »Den Gedanken greife ich gerne auf, um zusätzlich zu sichern, als einzelner kommt man aber ganz gut vorbei und nur wenige Meter weiter hinter dem Kreuzungsbereich ist ja auch ein Zebrastreifen«, meint er.

Wer trägt in so einem Fall eigentlich die Kosten für die Absperrung? »Das ist im hessischen Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG) geregelt«, erklärt die Langgönser Verwaltungsmitarbeiterin Anna-Lena Bauer. Dort steht im Paragrafen 8, Abs. 2 sinngemäß, dass der Verantwortliche die entstandenen Kosten tragen muss. Dem Hauseigentümer wird also demnächst ein entsprechender Gebührenbescheid zugestellt.

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Der Bereich vor dem Gebäude in der Obergasse wurde abgesichert. Foto: Rieger © Rieger

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