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Widerspruch steht noch im Raum

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Auf dem Mischplatz in Niederkleen soll schon länger eine Wohnbebauung entstehen. Der Bebauungsplan muss hierfür noch angepasst werden. Foto: Rieger © Rieger

Langgöns (imr). Die geplante Wohnbebauung des Mischplatzes am Ortsrand von Niederkleen war Thema im Bauausschuss der Gemeinde Langgöns, der unter Vorsitz von Markus Beppler (FW) gemeinsam mit dem Ortsbeirat Niederkleen tagte. Flächennutzungs- und Bebauungsplan müssen für dieses Vorhaben entsprechend angepasst werden. Zuletzt war das Verfahren nach der Stellungnahme eines Niederkleener Bürgers noch einmal angehalten worden, um eine Straßenparzelle zu entwidmen und einzuziehen.

»Der Flächennutzungsplan ist durch das RP Gießen bereits genehmigt«, berichtete nun Planer Manfred Hausmann. Nachdem im Rahmen der zweiten Offenlage die Öffentlichkeit Hinweise und Bedenken äußern konnte, wurden diese zwischenzeitlich vom Planungsbüro ausgewertet und abgewogen.

Bedenken wegen Höhenentwicklung

»Bei den Stellungnahmen gab es keine Bedenken gegen die Planung, nur einzelne wenige Hinweise, die zum Beispiel den Artenschutz, den Umgang mit Altlasten oder die Entwässerung des Niederschlagswassers betreffen«, informierte der Planer. Es gab vier Stellungnahmen von Privatpersonen, die sich auf zwei Schwerpunkte konzentrierten. Dies war einmal das Entwidmungsverfahren und zum anderen Kritik am Vorhaben selbst hinsichtlich der Nutzungskombination und der Proportionen. Es wird befürchtet, dass die Höhenentwicklung den Rahmen vor Ort sprengen würde.

Hausmann erläuterte, dass auf dem Mischplatz ein Mischgebiet entsteht, bei dem maximal zwei Vollgeschosse mit einer maximalen Höhe von zwölf Metern zugelassen sind. Maximal 80 Prozent der Fläche dürfte versiegelt werden durch Stellflächen oder Zufahrtswege. Er betonte: »Ein Mischgebiet soll mit dem Wohngebiet verträglich sein.«

Bürgermeister Marius Reusch (CDU) erläuterte, dass der städtebauliche Vertrag mit dem Käufer und Projektträger, in dessen Besitz die Fläche bereits seit über zwei Jahren ist, bereits geschlossen wurde. Der Rathauschef erklärte, dass in diesem Vertrag die Pflicht zum Zisternenbau und für Photovoltaik festgehalten ist, »das ist für uns inzwischen Standard geworden«.

Der Projektträger habe die Möglichkeit, von diesem Vertrag zurückzutreten, wenn kein Bebauungsplan zustande kommt. Denn das Verfahren war nach der Stellungnahme eines Niederkleener Bürgers im vergangenen Jahr noch einmal angehalten worden, um eine Straßenparzelle zu entwidmen und einzuziehen. Der Hessische Städte- und Gemeindebund hatte seinerzeit den Einwand des Bürgers bestätigt. Nachdem die Gemeindevertretung deshalb die Einleitung des Verfahrens beschlossen hatte, folgte eine dreimonatige Phase, in der Einwendungen erhoben werden konnten. Die Frist endete am 28. Februar. Der Niederkleener Bürger legte fristgerecht Widerspruch ein.

Hoffnung auf baldigen Abschluss

Mit diesem Widerspruch befasste sich der Gemeindevorstand erst am Tag nach der Bauausschusssitzung. »Je nachdem, wie es ausgeht, kann der Satzungsbeschluss dann gefasst werden. Die Entscheidung zum Widerspruch wird auf jeden Fall noch vor der Sitzung der Gemeindevertretung gefasst«, informierte der Bürgermeister. Vorbehaltlich dieser Entscheidung empfahlen Ausschuss und Ortsbeirat den Satzungsbeschluss und den Planentwurf in der vorliegenden Form bereits der Gemeindevertretung.

Bürgermeister Marius Reusch hofft, dass das Verfahren nun bald abgeschlossen werden kann.

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