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Drei Urteile in Drogenprozess gefällt

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Ein 31-jähriger Licher Drogendealer muss für fünf Jahre und sechs Monate in Haft. Immerhin ging es um 80 Kilogramm Marihuna.

Lich/Gießen. »Es handelte sich um eine sehr große Menge an Marihuana. Das hätten auch leicht mehr Jahre werden können«, sagte der Vorsitzende Richter der zweiten großen Strafkammer, Jost Holtzmann, bei seiner Urteilsbegründung. Zuvor hatte das Landgericht Gießen einen 31-jährigen Licher mit türkischem Pass wegen Drogenhandels in nicht geringer Menge zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten verurteilt sowie die Unterbringung im Maßregelvollzug angeordnet, um seine Drogenabhängigkeit in Griff zu bekommen.

Immerhin wurde er gefasst, als er eine Lieferung von 80 Kilo Marihuana entgegennahm und er dessen Weiterverkauf hier in der Gegend organisieren sollte. Allerdings waren er und seine Mitangeklagten nur kleine Rädchen in dem Drogenumschlagssystem. Er war für die Organisation im Bereich von Lich zuständig, hatte aber keinen Einfluss auf die Mengen, auf das Wann und Wie und die Verkaufserlöse - das wurde von Hintermännern gesteuert, die nicht auf der Anklagebank saßen.

Die Staatsanwaltschaft hatte dem 31-Jährigen und zwei anderen Männern den Besitz und Handel mit Betäubungsmitteln in nicht unerheblichen Mengen vorgeworfen. Bei einem der Angeklagten waren die Drogen gelagert worden, der andere war der Kurier, der 80 Kilo Marihuana von Berlin nach Lich transportierte. Entsprechend abgestuft fielen die Strafen für diese beiden aus. Da der Kurier bereits einschlägig vorbestraft ist, muss er wegen Besitz und Handel mit Betäubungsmitteln für drei Jahre und zehn Monate ins Gefängnis. Der Freund des Hauptangeklagten, der seine Wohnung als Lagerort für das Marihuana zur Verfügung gestellt hatte, wurde wegen Beihilfe zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt, die jedoch zur Bewährung ausgesetzt wurde

Ursprünglich ging die Staatsanwaltschaft von zwei Taten im Mai 2022 in Lich aus. Zunächst soll der Hauptangeklagte versucht haben, 250 Kilogramm Marihuana anzukaufen. Die Übergabe hatte jedoch nicht funktioniert. Vier Tage später übergab ihm ein aus Berlin stammender Mann 80 Kilogramm Marihuana, das er in einer Wohnung des Freundes deponierte. Anschließend wurden die drei festgenommen, denn die Polizei hatte sie schon länger beobachtet. Im Lauf des Prozesses konnte dem Hauptangeklagten jedoch der Besitz und der Handel der ersten Lieferung in Höhe von 250 Kilogramm nicht nachgewiesen werden. Deswegen wurde er letztlich nur wegen einer Tat verurteilt, da ihm bis dato nur diese nachgewiesen werden konnte - dies obwohl er über kein regelmäßiges Einkommen verfügt und bis zu seiner Verhaftung im Monat für rund 1500 Euro Drogen, vor allem Kokain, konsumierte.

Im Laufe des Prozesses hatte er freimütig zugegeben, dass er seit seinem 16. Lebensjahr langsam, aber kontinuierlich in die Drogenabhängigkeit gerutscht sei. Er hat einen Hauptschulabschluss, jedoch weder den Realschulabschluss noch eine Ausbildung beendet. Laut eigenem Bekunden habe er rund 10 000 Euro Schulden aufgrund seines steigenden Drogenkonsums - obwohl ihn seine Eltern immer finanziell unterstützt hätten. Aufgrund der Schulden habe er den Kontakt und die Nähe zum organisierten Verbrechen gesucht, so die Urteilsbegründung. Für seine Organisation sollte er ein Kilo Marihuana erhalten, das entspricht einem Wiederverkaufswert von rund 8000 Euro. Da er die Tat aufgrund seiner Drogenabhängigkeit begangen hat, wurde der Regelvollzug angeordnet.

Bei der Strafe für den Kurierfahrer, der die Ware von Berlin nach Lich transportierte, war sich das Gericht bewusst, dass dies eine hartes Urteil für ihn sein würde, da er neben seiner Vollzeittätigkeit noch seinen dementen Vater, der bei ihm wohnt, versorgt. »Aber«, so der Richter, er sei vor wenigen Jahren bereits in Spanien für nahezu die gleiche Tat zu einer Haftstrafe verurteilt worden.

»Das hat Wiederholungscharakter und hierbei handelt es sich auch nicht um einen minderschweren Fall«. Er riet ihm dringend, alles dafür zu tun, dass er in seiner Heimatstadt Berlin in den offenen Vollzug komme. Der dritte im Bunde wurde wegen Beihilfe zu einer Bewährungsstrafe verurteilt, weil sich das Gericht bei ihm sicher ist, dass bei ihm die rund fünfmonatige Untersuchungshaft eine abschreckende Wirkung erzielt habe und dass von ihm keine weiteren Straftaten zu erwarten seien. Er nahm das Urteil an, sodass ab sofort seine dreijährige Bewährungsfrist läuft. Die beiden anderen Angeklagten haben noch die Möglichkeit, Revision gegen das Urteil einzulegen.

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