Bewegungsmelder amortisieren sich nicht
Um Einsparungen bei der Beleuchtung im öffentlichen Raum und Photovoltaikanlagen ging es in der jüngsten Sitzung des Lindener Bauausschusses.
Linden (twi). Im Geschäftsgang verbleibt und mit einer Aufgabe für den Magistrat versehen wurde der Antrag der Grünen, »geeignete Dächer auf öffentlichen Gebäuden der Stadt Linden mit Photovoltaikanlagen auszustatten«. Das ist das Ergebnis der jüngsten Sitzung des Lindener Bauausschusses. Hierzu soll der Magistrat einen Sachstandsbericht darüber geben, auf welchen Gebäuden bereits Anlagen vorhanden sind und auch über Dächer informieren auf welchen es Sinn macht, solche Anlagen noch zu errichten.
Nicht abgestimmt und als abgearbeitet angesehen wurde der von den Grünen beantragte »Energieeinsparungs-Antrag«. Seitens des Magistrats hatte das Stadtoberhaupt die Anfragen der Grünen mit Verweis auf die beiden kommunalen Energieunternehmen Stadtwerke Gießen und Ovag beantwortet. Durch die Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED im Jahre 2014 hat die Stadt über 70 Prozent an Energie und CO2 eingespart. Bereits geschehen ist auch die Abdimmung der Beleuchtung ab 22 Uhr auf nur noch halbe Leuchtstufe. Eine Reduzierung der Zahl der Lampen, sodass nur noch jede zweite Straßenlampe leuchten würde, sei nach Auskunft der Ovag technisch mit hohem Aufwand verbunden und lichttechnisch in keinem Fall zu empfehlen, da hier sehr große »Hell/Dunkel«-Bereiche entstehen und sich das menschliche Auge ständig auf eine andere Lichtsituation einstellen muss. Hierdurch könnten von Fahrzeugen Fußgänger und Radfahrer sehr viel schlechter wahrgenommen werden. »Sinnvoller wäre dann noch ein komplettes Ausschalten der Beleuchtung, was wir aber auch ausdrücklich nicht empfehlen. Die letztendliche Entscheidung obliegt aber der jeweiligen Kommune, da diese für die Verkehrssicherungspflicht verantwortlich ist«, wird der Energielieferant zitiert. Ein Ausschalten der Straßenbeleuchtung etwa von 1 bis 5 Uhr mit Ausnahme Bahnhof, Stadtzentrum, Unterführungen, darauf wurde ebenfalls verwiesen, sei aufgrund der Verkehrssicherungspflicht ebenfalls nicht zu empfehlen. Eine Änderung der Schaltzeiten in Linden ist möglich und verursacht bei Berechnung mit 1680 Lichtpunkten bei einer kompletten Abschaltung eine jährliche Einsparung von 11 000 Euro und 22,3 Tonnen CO2 oder bei einer Nachtabschaltung von 1 bis 5 Uhr eine Einsparung von 5000 Euro und 10,6 Tonnen CO2. Hinsichtlich des Wunsches, Lampen mit Bewegungsmeldern auszurüsten oder solche zu installieren, sei eine solche Technik auf Hauptverkehrsstraßen oder auch in Wohngebieten nicht zu empfehlen und nur schwer und mit hohem Aufwand nachzurüsten. »Auch die Abrechnung des Energieverbrauches müsste vertraglich neu geregelt werden. Ein gutes Beispiel für Bewegungsmelder ist ein wenig frequentierter langer Rad-/Gehweg: Erst wenn sich ein Fußgänger oder Radfahrer nähert, wird das Beleuchtungsniveau angehoben. Die Frage, die man sich immer stellen müsse, sei die, welchen Mehrwert diese Technik für uns, die Kommunen und die Beleuchtungsanlage bringt und in welcher Relation dieser Mehrwert zu den Anschaffungskosten steht. Angesichts der guten LED-Ausstattung der Stadt würden sich die Anschaffungskosten der Sensorik (Bewegungsmelder) nicht mal annähernd durch die Energieeinsparungen amortisieren.