Wasser und Abwasser in Pohlheim teurer
Das Pohlheimer Parlament hat neue Gebühren beschlossen, die ab 1. Januar gültig sind.
Pohlheim. Die Wasser- und Abwassergebühren in Pohlheim werden zum 1. Januar angehoben. Allerdings steigt der Preis beim Trinkwasser nicht so stark wie von der Leitung des Eigenbetriebs Wasserwerke vorgeschlagen. Das Stadtparlament beschloss am Donnerstagabend auf Antrag der Grünen eine Gebühr von 2,28 Euro je Kubikmeter (inklusive Umsatzsteuer). Ein Antrag der SPD, auch bei der Abwassergebühr einen niedrigeren Wert anzusetzen, scheiterte an einem Patt. Hier gilt jetzt eine Gebühr von 2,11 Euro je Kubikmeter.
Aktuell zahlen die Pohlheimer 1,85 Euro je Kubikmeter Trinkwasser. Dazu kommt eine monatliche Grundgebühr, die für die meisten Haushalte bei 5,35 Euro liegt. Sie soll nicht geändert werden.
Alle zwei Jahre werden die Gebühren von einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft im Auftrag der Stadt neu berechnet. Auf dieser Basis hatte die Betriebsleitung einen Kubikmeterpreis von 2,40 Euro vorgeschlagen. Die Erhöhung wird mit drei Punkten begründet: die allgemein extreme Preisentwicklung, der um 0,30 Euro gestiegene Bezugspreis, den Pohlheim pro Kubikmeter an den Zweckverband Mittelhessische Wasserwerke (ZMW) zahlen muss, und die Defizite bei der Trinkwasserversorgung in den Jahren 2019/20.
Beim Abwasser gilt ab 1. Januar eine Gebühr von 2,11 Euro je Kubikmeter. Bisher waren es 1,93 Euro. Die Grundgebühr bleibt bei fünf Euro monatlich. Die Gebühr für Niederschlagswasser wird von 0,55 Euro je Quadratmeter versiegelter Fläche auf 0,48 Euro gesenkt.
Zahlenfehler in der Kalkulation
Eckart Hafemann begründete den Antrag der Grünen zum Trinkwasser damit, dass »jede Preiserhöhung die Inflationsspirale nach oben treibt«. Mit der vorgeschlagenen Gebühr von 2,28 Euro gebe es noch ein ausgeglichenes Ergebnis. Den Ausgleich des Defizits von 2020 solle man auf die nächste Kalkulation verschieben. Zudem gebe es einen Zahlenfehler in der Kalkulation.
Reiner Leidich (CDU) war über den Antrag irritiert und wollte wissen, ob der Zahlenfehler die zwölf Cent Unterschied erkläre. Wenn ja, würde die CDU zustimmen. Der Leiter des Eigenbetriebs, Semen Girin, habe im Haupt- und Finanzausschuss doch vor den Folgen einer zu niedrigen Gebühr für die Kalkulation in den Folgejahren gewarnt. Sein Fraktionskollege Lorenz Diehl antwortete, dass der Fehler zwei Cent ausmache, die restlichen zehn Cent hingen mit der Nichtberücksichtigung des Defizits 2020 zusammen.
Die »Schmerzgrenze« der Freien Wähler in der aktuellen Situation seien 2,30 Euro, erklärte Fraktionsvorsitzender Andreas Schuch. Den 2,28-Euro-Vorschlag wolle man mittragen, und so den Bürger signalisieren, dass man sie nicht zu stark belasten wolle.
SPD-Fraktionsvorsitzender Peter Alexander hatte grundsätzliche Fragen zur Methodik der Kalkulation, die beim nächsten Mal frühzeitig mit den Wirtschaftsprüfern besprochen werden sollten. Überschüsse bei Gebühren müssten innerhalb von fünf Jahren berücksichtigt werden, bei Defiziten sei dies aber gesetzlich »eine Kann-, maximal eine Soll-Vorschrift«. Alternativ schlug Alexander vor, das Defizit mit Rücklagen auszugleichen. Dazu stellte er aber keinen Antrag. Die SPD unterstütze den Grünen-Vorschlag. Es sei »eine Frage der Gerechtigkeit«, zumal die Bürger keine Möglichkeit haben, das Wasser von einem anderen Anbieter zu bekommen.
Lorenz Diehl verwies auf die Preiserhöhung durch den ZMW und äußerte Zweifel daran, ob man »die Rücklagen verbrennen« sollte. Es sei kein überzeugender Vorschlag, das Defizit von 2020 vorerst nicht auszugleichen. Deshalb bleibe die CDU bei 2,40 Euro.
Eckart Hafemann wies Reiner Leidichs Kritik zurück, die »Reduzierung« sei willkürlich. »Es geht um zehn Cent, die wir den Bürgern für zwei Jahre ersparen, auch wenn wir nicht garantieren können, dass dies auch danach so weitergeht.«
Vier Euro Entlastung im Jahr
Leidich nahm das »willkürlich« zurück. »Aber für den normalen Gebührenzahler geht es um vier Euro pro Jahr. Da gibt es andere Möglichkeiten, den Bürger zu entlasten.«
Bei der Abstimmung erhielt der Grünen-Antrag die Mehrheit durch Jastimmen von SPD, Grünen, FW und einem FDP-Vertreter. Der andere FDP-Mann stimmte wie die CDU-Fraktion mit Nein. Die sogeänderte Wasserversorgungssatzung wurde dann bei Neinstimmen der CDU gebilligt.
Zum Abwasser beantragte Peter Alexander einen Kubikmeterpreis von 2,06 Euro. Andreas Schuch signalisierte, dass die FW an der vorgeschlagenen Gebühr von 2,11 Euro festhalte, da in Zukunft bei der Abwasserbehandlung erhebliche Ausgaben anstünden.
Lorenz Diehl erinnerte erneut an die Aussagen des Betriebsleiters im Ausschuss und fragte genervt: »Warum muss man sich hier immer so einen Käse anhören?« Peter Alexander verwahrte sich gegen diese Kritik, woraufhin sich Diehl entschuldigte.
Bei den Kooperationspartnern SPD und Grüne fehlten an dem Abend einige Mitglieder, sodass es für Alexanders Antrag nur 15 Ja-Stimmen gab. 15 Neinstimmen kamen von CDU, FW und FDP. Bei Stimmengleichheit ist der Antrag abgelehnt. Für die gesamte Entwässerungssatzung stimmten CDU, FW, Grüne und FDP, von der SPD kamen Neinstimmen und Enthaltungen.
Die Abstimmung über den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs wurde vertagt. Stadtverordnetenvorsteherin Hiltrud Hofmann (Grüne) wollte vom Betriebsleiter wissen, ob er dazu Zahlen vortragen könne. »Ich bin keine Datenbank«, antwortete Girin genervt. Kurz darauf schob er nach, dass sich der Gewinn bei der Wasserversorgung durch den Beschluss von 197 000 auf 96 000 Euro reduziere.