BfRab weisen Populismus-Vorwurf zurück
Rabenau (red/dge). Schon in der Sitzung des Finanzausschusses hatten CDU, Grüne, SPD und Freie Wähler die Bürgerliste Bürger für Rabenau (BfRab) wegen deren Äußerungen in den sozialen Medien gerügt. Ein Antrag der Grünen sah nun vor, dass die Gemeindevertretung diese Berichterstattung der BfRab mißbilligen möge. Mit einer Stimme Mehrheit geschah dies.
Doch womit hatten die BfRab den Unmut der anderen vier Fraktionen auf sich gezogen? Es ging um die Trennung des gemeinsamen Ortsbeirats Londorf/Kesselbach, den die Bürgerliste befürwortet und stattdessen jeweils einen Ortsbeirat für die Ortsteile sehen möchte. Der Punkt stand am 21. Oktober erneut auf der Tagesordnung der Gemeindevertretung und wurde abgelehnt.
Doch nicht die Trennung des gemeinsamen Ortsbeirats an sich war es, die den Ärger hervorrief, sondern unter anderem, dass die BfRab von einem Parteienbündnis der Fraktionen von CDU, SPD, Grünen und FW gesprochen hatte.
So monierten die Grünen in ihrem Antrag auch die Überschrift des im Nachgang zur Sitzung am 21. Oktober veröffentlichten Artikels der Bürgerliste: »Rabenauer Parteien-Bündnis hat kein Vertrauen in Kesselbächer Bürger«.
Die »diffamierende Bezeichnung Parteienbündnis« weise man auf das Schärfste zurück, mit diesem Begriff solle suggeriert werden, dass sich die Fraktionen von CDU, SPD, FW und Grünen zu einem bestimmten Abstimmungsverhältnis zusammengeschlossen hätten. »Hier wird vorsätzlich ganz bewusst mit einem populistischen Jargon gearbeitet, der sprachlich nicht weit entfernt vom Begriff der ›Altparteien’ ist.«
Des weiteren werde behauptet: »Der BfRab-Antrag auf Trennung des gemeinsamen Ortsbeirates Londorf/Kesselbach wurde abgelehnt, da die übrigen Fraktionen nicht glauben, dass sich zukünftig fünf Personen aus Kesselbach finden werden, die sich in einem eigenen Ortsbeirat engagieren.« Dies sei nachweislich falsch und gebe nicht im mindesten den Diskussionsverlauf wieder. Soweit die Grünen.
Freie Meinungsäußerung
Die Bürger für Rabenau nahmen nun hierzu Stellung und verweisen zunächst »auf das Recht zur freien Meinungsäußerung. Dies ist für uns eines der höchsten Güter unserer demokratischen Gesellschaft.« In der Erklärung, die die BfRab auch in der Gemeindevertretersitzung verlasen, wollten sie sich absichtlich nicht auf die Frage beziehen, »ob dieser Antrag im Finanzausschuss und in der Gemeindevertretung rechtlich richtig war und ist und ob er auf beiden Tagesordnungen zugelassen werden durfte«. Jeder Fraktion stehe es frei, über ihre Arbeit zu informieren.
Der Inhalt müsse, aus Sicht der BfRab, vorher auch nicht mit anderen Fraktionen abgestimmt werden, da es sich um eine eigene Berichterstattung handele. Auch sei die Möglichkeit einer Gegendarstellung oder einer eigenen Berichterstattung von keiner anderen Fraktion genutzt worden.
Dass eine Zusammenarbeit zwischen den übrigen Fraktionen besteht, beruhe auf der Tatsache, dass in einem gemeinsamen Antrag von SPD, Grüne, FW und CDU vom 16. April 2021 der Antrag mit dem Hinweis »für die Kooperationspartner« in der Zeile vor den Unterschriften genannt wird.
Die Besetzung der Ämter durch die entsprechenden Personen aus dem Antrag erfolgte ebenfalls auf fünf Jahre, so dass nicht von einer früheren Beendigung der Kooperation ausgegangen werden könne.
»Energisch weisen wir ein Drängen in eine populistische Ecke auf das Allerschärfste zurück. Uns geht es ausschließlich darum, der Bevölkerung von Kesselbach die Möglichkeit zu bieten, mit einem eigenen Ortsbeirat Projekte und Maßnahmen in Kesselbach zielgerichtet zu planen und umzusetzen,«
Die Thematik auf Trennung des gemeinsamen Ortsbeirates Londorf/Kesselbach hätten die BfRab bereits im Wahlkampf Anfang 2021 angesprochen. »Somit konnte jeder Kommunalpolitiker davon ausgehen, dass dieser Antrag von Bürger für Rabenau gestellt werden würde.«
Der Antrag auf Trennung wurde am 21. März 2022 von der Bürgerliste eingebracht. Zwar sei es in der Politik üblich, Anträge bis ins unendliche zu diskutieren und zu zerreden, um dann doch keine Abstimmung herbeizuführen, »jedoch ist es für uns völlig legitim, dass ein Antrag nach über sechs Monaten zur Abstimmung gebracht wird. Keine der anderen Fraktionen hat die Möglichkeit gemäß Geschäftsordnung genutzt, einen Änderungsantrag zum vorhandenen Antrag einzubringen«, so die BfRab-Fraktion.
»Auch in Zukunft werden wir alle Kanäle nutzen, die uns zur Verfügung stehen, um die Bürger der Gemeinde Rabenau über die politische Arbeit zu informieren.«