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Kriterien für Stromversorger festlegen

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Rabenau (voh). Die Gemeinde Rabenau erhält Strom über das Netz der Stadtwerke Gießen (SWG). Der Konzessionsvertrag läuft zum Jahresende 2023 aus. Nach einer Veröffentlichung im Bundesanzeiger hatten sich vier Interessenten für den Anschlussvertrag gemeldet, darunter die SWG.

Anlässlich der Sitzung des Finanzausschusses wurde verlautbar, es gibt gesetzliche Vorschriften, wonach klar ersichtlich sein müsse, warum ein bestimmter Netzbetreiber ausgewählt worden ist. Damit diese Kriterien hieb- und stichfest sind, braucht es mittlerweile Rechtsanwälte. Die Gemeinde Rabenau hat Dr. Fabio Longo und Stephan Engel beauftragt. Longo bezeichnete den Sektor Energielieferung als »umkämpften Bereich«.

An oberster Stelle der Auswahlkriterien stünden die Versorgungssicherheit und Kosteneffizienz, gefolgt von Umwelt- und Verbraucherfreundlichkeit sowie Erneuerbare Energien. Einstimmig gab der Ausschuss grünes Licht für den vorgelegten Kriterienkatalog.

Sobald das Gemeindeparlament den Beschluss bestätigt, erhalten die vier Interessenten den Katalog zugeschickt und können sich dann konkret bewerben.

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