Gießen: 15-jähriger Syrer wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt
Es ist ein Urteil mit Symbolkraft: Am Freitag ist ein 15-jähriger Syrer von einem Jugendschöffengericht des Gießener Amtsgerichts wegen gefährlicher Körperverletzung mit einem Messer zu drei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt worden. Dies bestätigte Gerichtssprecher Jürgen Seichter auf Anfrage des Anzeigers. Das Urteil war unter Ausschluss der Öffentlichkeit verkündet worden, da der Angeklagte noch nicht volljährig ist.
Von cr
Vor dem Mathematikum hatte der junge Syrer den 47-Jährigen mit einem Messer schwer verletzt. Archivfoto: Friese
Jetzt teilen:
Jetzt teilen:
GIESSEN - Es ist ein Urteil mit Symbolkraft: Am Freitag ist ein 15-jähriger Syrer von einem Jugendschöffengericht des Gießener Amtsgerichts wegen gefährlicher Körperverletzung mit einem Messer zu drei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt worden. Dies bestätigte Gerichtssprecher Jürgen Seichter auf Anfrage des Anzeigers. Das Urteil war unter Ausschluss der Öffentlichkeit verkündet worden, da der Angeklagte noch nicht volljährig ist.
Am 22. November des vergangenen Jahres hatte der damals 14-Jährige nach einem Handgemenge vor dem Mathematikum einem 47-Jährigen ein Messer in den Unterbauch gestoßen und ihn dabei schwer verletzt. Das Opfer hatte drei Männern helfen wollen, die von einer Gruppe aus sieben Jugendlichen im Alter von 14 bis 19 Jahren - zu denen auch der junge Syrer gehörte - angegriffen worden waren.
Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass sich die Männer aus dem Lahn-Dill-Kreis nach einem Konzertbesuch auf dem Heimweg befanden. Am Mathematikum waren sie stehen geblieben, um ihre Notdurft zu verrichten. In dieser Situation kam es zu einer Auseinandersetzung mit genannter Gruppe. Einer der drei Männer fiel während des Übergriffs zu Boden und wurde geschlagen und getreten. In diesem Moment fuhr ein Taxi am Tatort vorbei. Das spätere Opfer und zwei weitere Insassen stiegen aus, um den Angegriffenen zu helfen. Dabei zog der minderjährige Syrer ein Messer und stach auf den Mann aus Solms ein. Glücklicherweise wurde er nicht lebensgefährlich verletzt und konnte nach einem mehrtägigen Aufenthalt das Krankenhaus wieder verlassen.
Dank einer Überwachungskamera wurde der 15-jährige Haupt- und die sechs Mittäter wenige Wochen später gefasst. Sie waren Richtung Bahnhof geflüchtet und wurden auf der Verbindung zwischen Gleis 1 und dem Parkhaus an der Lahnstraße aufgenommen. Bei den Jugendlichen handelt es sich um Flüchtlinge aus Syrien, die sich aus verschiedenen Asylbewerberunterkünften im Landkreis Gießen kennen. Bei ihrer Vernehmung hatten sie eingeräumt, in die Auseinandersetzung involviert gewesen zu sein. Auch ihnen steht noch ein Prozess bevor. Gegen sie war ebenfalls wegen gefährlicher Körperverletzung ermittelt worden. Da sich der verurteilte 15-jährige Syrer seit Dezember des vergangenen Jahres in Untersuchung befand, war sein Fall jedoch vorgezogen worden.
Die Haftstrafe wird er wahrscheinlich in Deutschland absitzen müssen, da minderjährige unbegleitete Flüchtlinge meist nicht in ihr Heimatland abgeschoben werden können. Für Syrien gilt sowieso ein Abschiebestopp.
Nicht zuletzt dieser Fall hatte die Debatte um eine Ausweitung der Videoüberwachung im Stadtgebiet befeuert.