Gießen: Neue Betrugsmasche scheitert dank Hinweis auf großen Hund
Eine 80-Jährige aus Gießen-Petersweiher sieht sich mit einer neuen dreisten Betrugsmasche konfrontiert. In 15 Minuten werde sie von der Polizei verhaftet, teilt ihr eine Frau mit. Es handele sich um eine verdeckte Ermittlung.
Von bl
Symbolfoto: dpa
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GIESSEN - Betrugsmaschen gibt es inzwischen viele. Denn die Täter sind leider sehr kreativ, wenn es darum geht, ahnungslose und gutgläubige Menschen um ihr Geld oder ihre Wertsachen zu bringen - und lassen sich dementsprechend ständig neue Gaunereien einfallen. Manchmal rufen sie dafür zunächst an, manchmal stehen sie auch direkt vor der Haustür und geben sich als jemand aus, der sie nicht sind. Oft erwischt es Senioren, weil etwa über Telefonbücher nach älteren deutschen Namen gesucht wird. Mit einer neuen dreisten Variante, die in dieser Art und Weise selbst im Polizeipräsidium Mittelhessen noch nicht bekannt gewesen ist, sah sich nun eine 80-Jährige aus Petersweiher konfrontiert. Sie erhielt einen Anruf, bei dem ihr von einer Frau eröffnet worden sei, man wolle sie darauf vorbereiten, dass in den nächsten 15 Minuten zwei Polizeibeamte vorbeikommen würden, um sie zu verhaften. Auf Nachfrage, was ihr vorgeworfen werde, habe es geheißen, es handele sich um eine verdeckte Ermittlung respektive sie habe auf ein Informationsschreiben der Polizei nicht reagiert. Wenn sie nähere Details wünsche, könne sie sich bei einem gewissen Herrn Storck melden. Nach dem Hinweis der Gießenerin, sie habe einen großen Hund, sei das Telefonat aber schnell beendet gewesen. Doch die Aufregung blieb. "Ich habe mich in der darauffolgenden Nacht ziemlich unsicher gefühlt", erzählt die 80-Jährige im Gespräch mit dem Anzeiger.
Was sollte jedoch überhaupt mit dieser offenbar abgewandelten Form der "falschen Polizeibeamten" bezweckt werden? Außer, dass jemandem Angst eingejagt wurde!? Ziel sei es in der Regel, den Angerufenen Auskünfte zu ihrem Vermögen zu entlocken, erklärt auf Anfrage Polizeisprecherin Sabine Richter. Sind Beträge oder Gegenstände von hohem Wert vorhanden, sollen die kontaktierten Damen oder Herren zudem davon überzeugt werden, aktiv an einer Übergabe oder an einer Überweisung mitzuwirken. "Der oder die Täter entscheiden nach ihren Erkundigungen, ob sie es mit einem 'lohnenswerten' Opfer zu tun haben. Das ist der Fall, wenn der Betroffene über genügend Bargeld, Gold oder Schmuck verfügt." Danach würden weitere Anrufe hintereinander erfolgen - auch, um die überrumpelte Person zur Verschwiegenheit zu verpflichten und weitere Absprachen zu treffen, dass beispielsweise Geld abgehoben, Schmuck zurechtgelegt oder für das Guthaben auf dem Konto Gold erworben werden soll, das später abgeholt werde. Alternativ seien die Opfer auch schon dazu aufgefordert worden, sogenannte "Steaming Cards", also Guthabenkarten, zu kaufen. Deren Codes werden dann wiederum vonseiten der Täter via Telefon erfragt, um so unmittelbar an das ausgewiesene Guthaben zu gelangen, informiert Sabine Richter.
Der stets wiederholte Rat lautet daher, Unbekannten telefonisch nie persönliche und vertrauliche Auskünfte zu erteilen. Ferner sollten selbst angebliche Polizisten nie bei irgendwelchen dubios erscheinenden Aktionen unterstützt werden. Am besten ist: sofort auflegen und nach einer Wartezeit von ein bis zwei Minuten - zur sicheren Trennung der Verbindung zum Täteranruf - die Polizei über die Notrufnummer oder die Amtsnummer verständigen. Wer weitere Fragen hat oder Hilfe benötigt, kann sich auch an die Kriminalpolizeiliche Beratungstelle für den Kreis Gießen wenden: Polizeistation Gießen-Nord, Berliner Platz 1, Telefon 0641/7006-2050, E-Mail: beratungsstelle.ppmh@polizei.hessen.de.
Und übrigens: Verhaftungen kündigt die Polizei grundsätzlich nie vorher am Telefon an.