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Alles schon perfekt geregelt

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Von: Thomas Wißner

Staufenbergs Parlamentarier diskutierten über eine Wahlplakatierungs-Quote in der Stadt, die längst beschlossen ist.

Staufenberg (twi). »In Deutschland ist alles geregelt - mindestens einmal« ist einer jener Sätze, der stets fällt, wenn es um Frust über zu viel Bürokratie geht. Es ist aber auch ein Satz, den sich die Freien Wähler Staufenberg einmal zu Herzen nehmen sollten,.

Sie hatten bereits im Juli dieses Jahres einen Antrag gestellt, die Plakatierung innerhalb der Stadtteile zu reduzieren, gerade im Hinblick auf Wahlen. Der FW-Fraktionsvorsitzende Roland Ehmig sprach sich für ein Wahlplakat pro Stadtteil und auch der Vitalen Mitte aus. Unterstützung fand er in Claus Waldschmidt (SPD), der bekräftigte: »Die Stoßrichtung ist richtig«.

SPD und FW waren sich eins

Die SPD habe schon mehrfach versucht, hier eine Einvernehmen herzustellen. Grundsätzlich sei es vernünftig, die Plakatierung einzuschränken. Allerdings gab Waldschmidt mit dem Hinweis auf die dann anfallenden Arbeiten für den Bauhof zu bedenken, ob eine Plakatwand die richtige Lösung sei.

»Vielleicht sollten wir eine Obergrenze pro Stadtteil festlegen. Wir müssten dann unsere Satzung dementsprechend ändern. Zehn Plakate erscheinen mir zu viel, vielleicht können wir uns auf fünf einigen und in der Vitalen Mitte eine gesonderte Plakatierung vorsehen«, schlug Waldschmidt vor. Dies könne den Parteien überlassen werden, weil dies dann auch weniger Aufwand für den Bauhof bedeute. Von all dem wollte Wilfried Schmied (CDU) nichts wissen und sprach sich dafür aus, es »bei der jetzigen Plakatierung zu belassen«.

Es stellte sich dann heraus, das alles bereits geregelt ist. Bürgermeister Peter Gefeller (SPD) verwies auf die erst Ende des vergangenen Jahres auf den Weg gebrachte »Satzung über Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der Stadt Staufenberg (Sondernutzungssatzung)«.

In dieser finde sich unter dem Begriff Flächenwerbung der Passus »Pro Ortsteil wird die zulässige Anzahl an Standorten wie folgt festgelegt: Staufenberg vier Standorte, Mainzlar, Daubringen, Treis und auch Vitale Mitte je drei Standorte. Pro Standort dürfen maximal zwei Werbeflächenträger angebracht werden. Handelt es sich um eine Flächenwerbung bis zur Größe DIN A0 zur Wahlwerbung, politischen Meinungsbildung, Ankündigung von Veranstaltungen für Parteien oder sonstige politische Vereinigungen sowie für Personen, die in der Stadt Staufenberg zur Wahl antreten, betrage die Anzahl der Standorte maximal zehn pro Ortsteil«. Nach dieser Information zog Ehmig seinen Antrag zurück.

Keiner der Parlamentarier hatte die Satzung auf dem mehr Schirm, was wohl auch darauf zurückzuführen ist, dass die Veröffentlichung und das damit verbundene Inkrafttreten dieser Sondernutzungssatzung am Heiligen Abend 2021 erfolgte - und wer liest schon an einem solchen Tag Satzungen?

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