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Umgehend für Teilnahme bewerben

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Die Vorausverjüngung, hier eine Buche unter Altbestand, ist ein Kriterium für die Förderung. Foto: Julian Stratenschulte/dpa © Julian Stratenschulte/dpa

Der Finanzausschuss ist bereits von den Vorteilen des Bundesförderprogramms überzeugt. Im gesamten Zeitraum könnten über 640 000 Euro in die Stadtkasse fließen.

Staufenberg (voh). Ausgerechnet am 21. März, dem Internationalen Tag des Waldes, erläuterte Revierförster Jacob Thomaka dem Finanzausschuss das neue Bundesförderprogramm Klimaangepasstes Waldmanagement. Die Begeisterung des jungen Mannes für sein Arbeitsfeld fand schnell ihren Widerhall und es gab die einstimmige Empfehlung für das Parlament, die Stadt Staufenberg möge sich umgehend für eine Teilnahme an dem Förderprogramm bewerben. Der Förderantrag kann online bei der beauftragten Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe gestellt werden.

Thomaka hatte grob durchgerechnet, bei der Teilnahme im gesamten Förderzeitraum, maximal 20 Jahre, könnten insgesamt 657 000 Euro in die Stadtkasse fließen. Davon abzuziehen wären allerdings 14 000 Euro, die auf dem Ökopunktekonto stehen.

Voraussetzung für eine Förderung sind zusätzliche Klimaschutz- und Biodiversitätsleistungen, zusammengefasst in zwölf Kriterien die insgesamt über die gesetzlichen Vorgaben wie Nachhaltigkeit und die ohnehin vorhandene PEFC-Zertifizierung (Schwerpunkt Ökologie) noch hinaus gehen. Weil diese Kriterien überwacht werden sollen, muss die Fachagentur dafür sorgen, dass bei der Staufenberger PEFC-Zertifizierung (das ist eine vertragliche Vereinbarung) das Zusatzmodul »Klimaangepasstes Waldmanagement« angedockt wird.

Förderfähige Kriterien sind: unter anderem Vorausverjüngung ist Pflicht (junge Bäume unter hiebreifem Altbestand), standortheimische Baumarten, natürliche Baumentwicklung mit Pionierarten auf kleinen Flächen zulassen, keine großen Kahlflächen, mehr Totholz stehen lassen, 8. mehr Habitatbäume auswählen sowie Pflanzen natürlich gesund erhalten (ohne Chemie) und Wasserhaushalt verbessern.

Diese Kriterien können zehn Jahre gefördert werden. Ab dem elften und bis zum 20. Jahr wird nur noch die natürliche Waldentwicklung bezuschusst. Dafür muss Staufenberg fünf Prozent seiner Waldfläche, das entspricht 34,5 Hektar, zur Verfügung stellen. Thomaka zeigte eine Karte, in die er seine Vorschläge eingeflochten hatte. Ralph Wildner (GAL) stellte fest, damit werde deutlich aufgezeigt, dass trotz Flächenstilllegung die Holzproduktion im Wald darunter nicht leide. Mehr oder weniger erfülle der Wald aktuell die Kriterien schon, stellte der Förster fest. Zusätzlichen Aufwand bedeute vorerst das Ausfindigmachen und Kartieren der Habitatbäume. Außerdem gibt es jetzt eine Mindestzahl, für Staufenberg 3300 Bäume. Sind alle vorhandenen Habitatbäume aufgenommen, kann deren Zahl innerhalb der nächsten zwei Jahre bis zum Soll aufgestockt werden.

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