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Widerspruch gegen Wahl »unbegründet«

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Von: Debra Wisker

Staufenberg (dge). Einhellig war man im Haupt- und Finanzausschuss, dass der Einspruch von Gerhard Amend gegen die Bürgermeisterwahl zurückzuweisen ist. Amend war selbst als Unabhängiger bei dieser Wahl angetreten und hatte argumentiert, dass der - wiedergewählte - Bürgermeister Peter Gefeller (SPD) sich nicht klar vom Wahlkämpfer Gefeller abgegrenzt habe.

Damit sei die Neutralitätspflicht gegenüber den Mitbewerbern verletzt worden. Der Hessische Städte- und Gemeindebund (HSGB) hatte die Vorwürfe geprüft, schloss sich Amends Sichtweise jedoch nicht an und meinte, der Widerspruch sei unbegründet.

Die für den Bebauungsplan »Dorferneuerung Treis, Westlich der Bahnhofstraße« im Juli 2021 beschlossene Veränderungssperre stand zur Beratung an, tritt sie doch 17. Juli außer Kraft. Sie soll um ein weiteres Jahr verlängert werden. Dies auch, um in Ruhe überlegen zu können, wie die ehemalige Gaststätte Zum Bahnhof in der Dorfmitte genutzt werden soll. Die Stadt hatte die Immobilie erworben, damit etwa Treiser Vereine sie nutzen können. Doch nicht allein die Gaststätte ist betroffen, daher gilt die Sperre für den gesamten Bereich. Bei zwei Enthaltungen der CDU stimmte der HFA dem zu.

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