Personen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben, haben Anspruch auf die kostenlosen Schutzmasken, wenn sie das 60. Lebensjahr vollendet haben oder bestimmten Erkrankungen oder Risikofaktoren vorliegen. Personen, die zu einer der Risikogruppen zählen, haben ebenfalls Anspruch auf insgesamt 15 Masken.
Die Ausgabe erfolgt in drei Etappen: Im Dezember stehen jedem drei Schutzmasken zu. Im Zeitraum vom 1. Januar bis zum Ablauf des 28. Februar kann man einmalig sechs Schutzmasken erhalten sowie vom 16. Februar bis zum Ablauf des 15. April erneut noch einmal sechs Schutzmasken. Die entsprechenden Coupons sollen die Krankenkassen den Berechtigten zuschicken.